Vereinsunterlagen

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Daten zum Begriff
Art des Begriffs Quellenkunde
Andere Bezeichnung Vereinsakten
Frühere Bezeichnung
Nachweisbar von
Nachweisbar bis
Objektbezug Verein
Quelle
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Letzte Änderung am 15.06.2023 durch WIEN1.lanm08gat

Behördliche Zuständigkeit

Die Bildung und Auflösung eines Vereins sowie die Änderung der Statuten waren bei der Vereinsbehörde anzumelden. Die rechtlichen Grundlagen bildeten das Vereinspatent vom 26. November 1852[1] und das Vereinsgesetz vom 15. November 1867 [2]. Bestanden gesetzliche Hindernisse, konnte die Bildung untersagt werden. Die von der niederösterreichischen Landesbehörde (Statthalterei) durchgeführten Aufgaben der Vereinsbehörde wurden 1920 im Zusammenhang mit der Neuschaffung des Bundeslandes Wien vom Magistrat der Stadt Wien (damalige Magistratsabteilung 49) übernommen. 1974 gingen die Kompetenzen der Vereinsbehörde an die Bundespolizeidirektion Wien über.

Quellen

Im Niederösterreichischen Landesarchiv

Der sogenannte "Vereinskataster" wurde bei der für das Vereinswesen zuständigen Abteilung der Niederösterreichischen Statthalterei (ab den 1850er Jahren) bis 1902 geführt. Er ist nach Kategorien gegliedert, innerhalb derer wurde chronologisch jeder in Wien und Niederösterreich gegründete Verein eingetragen: Gründungsdatum, Datum von allfälligen Statuten- oder sonstigen Änderungen (mit den zugehörigen Aktenzahlen). Die Akten dazu sind allerdings für Wiener Vereine überhaupt nicht, für niederösterreichische nur fragmentarisch erhalten.

Im Wiener Stadt- und Landesarchiv


Im Österreichischen Staatsarchiv

Einzelnachweise