Rumorwache

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Der Petersplatz mit der "Peterswache".
Daten zur Organisation
Art der Organisation Sonstige Organisation
Datum von 1646
Datum bis 1773
Benannt nach
Prominente Personen
PageID 752
GND
WikidataID
Objektbezug Frühe Neuzeit
Quelle
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Letzte Änderung am 4.11.2022 durch WIEN1.lanm08uns
Bildname Peterswache.jpg
Bildunterschrift Der Petersplatz mit der "Peterswache".

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Noch während des Bestehens der (1569 begründeten) Stadtguardia wurde 1646 die Rumorwache als neuer Sicherheitswachkörper eingerichtet und mit einer Instruktion ausgestattet. In Ermanglung einer Zuständigkeitsabgrenzung der beiden Wachen kam es jedoch laufend zu Reibereien zwischen den beiden Exekutivkörpern. Zur Zeit ihrer Gründung bestand die Rumorwache aus dem Rumormeister als Kommandanten (später Rumorhauptmann), ein Leutnant, zwölf Soldaten und zwei Stockmeistern; als erster Rumormeister wird 1646 der frühere Stadtgrabenprofoss Schöngruber genannt.[1] Sowohl die Größe des der Rumorwache zugewiesenen Wirkungsbereichs als auch die Zunahme von Rumor- und Raufhändeln führten durch kaiserliche Resolution vom 15. Jänner 1688 zu einer Personalvermehrung bei der Rumorwache, die nunmehr neben dem Rumormmeister und dem Leutnant über drei Korporale und 60 Mann verfügte. Die Unterhaltskosten für die Rumorwache übernahmen je zur Hälfte das kaiserliche Vizedomamt und die Stadt Wien. Die Rumorwache war nicht (wie die Stadtguardia) ermächtigt, Übeltäter ohne Rücksicht auf die Jurisdiktion, der sie angehörten, in Haft zu nehmen; sie besaß auch keine eigene Strafgewalt. Der Rumorwache oblag ausschließlich die Sicherheits-, Sitten- und Gesundheitskontrolle.

Unter Joseph I. erhielt sie am 22. November 1706 eine neue Instruktion, die betont militärischen Charakter trug; in ihr wird beispielsweise nur von Soldaten gesprochen. Der Dienstaufsicht des Rumorhauptmanns und des Leutnants unterstand auch die Tag- und Nachtwache. Zu den Aufgaben der Rumorwache gehörte neben dem Einschreiten bei Raufhändeln auch die Überwachung der Einhaltung der Sperrstunde für Gaststätten und anderes. Die Täter wurden dem Stadtrichter angezeigt, der über die weitere Vorgehensweise entschied. Die Machtbefugnisse des Rumorhauptmanns beschränkten sich auf den Wiener Burgfrieden; außerhalb desselben waren Eingriffe in fremde Jurisdiktion nur nach Erlaubnis der Regierung zulässig. Noch unter Maria Theresia befand sich in der (ab 1631 für den öffentlichen Durchgang gesperrten) Gasse hinter dem Schwarzenbergpalais die Hauptwache der Rumorknechte. 1773 wurden die Rumorwache sowie die Tag- und Nachtwache aufgelöst und durch die k. k. Militär-Polizeiwache ersetzt.

Siehe auch Eisgrübel, Peterswache.

Literatur

  • Hermann Oberhummer: Die Wiener Polizei. Neue Beiträge zur Geschichte des Sicherheitswesens in den Ländern der ehemaligen österreichisch-ungarischen Monarchie [200 Jahre Sicherheit in Österreich]. Band 1. Wien: Gerold 1937
  • Gerlinde Sanford: Wörterbuch von Berufsbezeichnungen aus dem siebzehnten Jahrhundert. Gesammelt aus den Wiener Totenprotokollen der Jahre 1648-1668 und einigen weiteren Quellen. Bern / Frankfurt am Main: Lang 1975 (Europäische Hochschulschriften. Reihe 1: Deutsche Sprache und Literatur, 136), S. 110 (Rumormeister), S. 133 (Stockmeister)
  • Engelbert Steinwender: Von der Stadtguardia zur Sicherheitswache. Wiener Polizeiwachen und ihre Zeit. Band 1: Von der Frühzeit bis 1932. Graz: Weishaupt 1992

Einzelnachweise

  1. Gerlinde Sanford: Wörterbuch von Berufsbezeichnungen aus dem siebzehnten Jahrhundert. Gesammelt aus den Wiener Totenprotokollen der Jahre 1648-1668 und einigen weiteren Quellen. Bern / Frankfurt am Main: Lang 1975 (Europäische Hochschulschriften. Reihe 1: Deutsche Sprache und Literatur, 136), S. 110