Leinwandhandlungstaxen

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Das Grundbuchsamt erhielt Einnahmen aus unterschiedlichen Taxen und Zinsen; Leinwandhandlungstaxen waren eine der neun verschiedenen Taxen- beziehungsweise Zinsarten. Wie der Kameralhandel war auch der Leinwandhandel ein verkäufliches, beim Grundbuchsamt vorzumerkendes, bürgerliches Gewerbe. Das Grundbuch zu diesem Handelsrecht hatte der Magistrat vom Bürgerspital eingelöst; zur Gewerbeerlangung musste die Inhaberin oder der Inhaber das Bürgerrecht besitzen.

Literatur

  • Elfriede Sheriff: Die Ämter der Stadt Wien von 1783-1848 in verwaltungsgeschichtlicher und personeller Hinsicht. Diss. Univ. Wien. Wien 1977, S. 54-55