Kameraltaxen

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Das Grundbuchsamt erhielt Einnahmen aus unterschiedlichen Taxen und Zinsen; Kameraltaxen waren eine der neun verschiedenen Taxen- beziehungsweise Zinsarten. Der so genannte Kameralhandel war ein verkäufliches Gewerbe, das seine Registrierung, wie jene für Grund, im Grundbuchsamt erfuhr. Die mit der Registrierung verrechneten Kameraltaxen durften jedoch im Vergleich zu anderen Taxen nicht höher als zu einem festgelegten Normalwert verkauft werden.

Literatur

  • Elfriede Sheriff: Die Ämter der Stadt Wien von 1783-1848 in verwaltungsgeschichtlicher und personeller Hinsicht. Diss. Univ. Wien. Wien 1977, S. 53