Departement XVII - Steuer- und Wahlangelegenheiten und Geschwornenlisten
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Daten zur Organisation
Departement XVII - Steuer- und Wahlangelegenheiten und Geschwornenlisten.
Das Departement XVII - Steuer- und Wahlangelegenheiten und Geschwornenlisten wurde im Zuge der Errichtung der Magistratsdepartements 1891 eingerichtet. Entsprechend der Geschäftsordnung von 1891 beziehungsweise der „Geschäfts-Einteilung für die Magistrats-Departements“ von 1892 war es zuständig für folgende Sachthemen:
- Allgemeine und prinzipielle Verhandlungen bezüglich der Vorschreibung und Einhebung der direkten Steuern und der städtischen Umlagen.
- Behandlung der Steuer, Raten-, Frist- und Nachsichtsgesuche und der Relationen über Uneinbringlichkeit eines Steuerrückstands wegen Mangels an Deckung in den Bezirken I–X.
- Wahlangelegenheiten (Reichsrats-, Landtags-, Gemeinderats- und Bezirksausschusswahlen).
- Kundmachung der Gesetze und Verordnungen in Steuerangelegenheiten.
- Organisation, Aufsicht und Oberleitung des städtischen Steueramts, Steuerexekutionsamts, Steuer- und Wahlkatasters, sowie sämtliche Organisierungs- und Personalangelegenheiten in Bezug auf diese Ämter.
- Ferner bezüglich der Bezirke I–X, solange das städtische Steueramt für diese Bezirke zentralisiert bleibt: Die Vorschreibung und Einhebung der landesfürstlichen Steuern und Gebühren samt Zuschlägen, und zwar:
- 1. der Grundsteuer;
- 2. der Hauszinssteuer;
- 3. der fünfprozentigen Steuer bei steuerfreien Häusern;
- 4. der Erwerbsteuer;
- 5. der zwanzigprozentigen Erwerbsteuer von Gesellschaften, bei denen der Standort der Gewerbeunternehmung mit dem Sitz der Hauptunternehmung nicht zusammenfällt;
- 6. der Einkommensteuer;
- 7. der zwanzigprozentigen Einkommensteuer von Gewerbeunternehmungen, welche sich nicht im Standort der Hauptunternehmung befinden;
- 8. der Einkommensteuer von Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und von Vorschusskassen;
- 9. der Verzugszinsen;
- 10. der Grundsteuer-, Kataster-, Evidenzhaltungsgebühren;
- 11. der Gewerbeanmeldungstaxen;
- 12. der Firmaprotokollierungstaxen;
- 13. der Hauszinsstrafen;
- 14. der Hauszinssteuerstrafen;
- 15. der fünfprozentigen Steuerstrafe bei steuerfreien Häusern;
- 16. der Hauszinssteuerpönalien;
- 17. der Erwerbssteuerstrafen;
- 18. der Einkommensteuerstrafen;
- 19. der Einkommensteuerpönalien.
- Einhebung der Landesumlagen.
- Einhebung:
- 1. der Gemeindesteuern, Umlagen und Zuschläge; ferner
- 2. der Zinskreuzer;
- 3. Schulkreuzer;
- 4. Militär-Einquartierungsbeiträge;
- 5. Kanalräumungsgebühren;
- 6. Wasserbezugsgebühren für den normalen Hausbedarf;
- 7. Verzugszinsen;
- 8. Exekutionsgebühren;
- 9. Gewölbewachbeiträge;
- 10. Handelskammerbeiträge;
- 11. Gewerbeschulbeiträge.
Das Departement XVII wurde mit Erlass vom 28. Dezember 1892[1] aufgelöst, die Nummer dem bisherigen Departement XVIII übertragen, welches einen neuen Sachtitel erhielt: Departement XVII - Steuer- und Wahlangelegenheiten und Geschwornenlisten, allgemeine Gewerbe- und Privilegiumsangelegenheiten.
Literatur
- Felix Czeike / Peter Csendes: Die Geschichte der Magistratsabteilungen der Stadt Wien 1902-1970. Band 1. Wien: Jugend und Volk 1971 (Wiener Schriften, 33), S. 26.
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ MD 1325/1892; Gesetze, Verordnungen und Entscheidungen sowie normative Bestimmungen des Gemeinderates, Stadtrates und des Magistrates 1892, S. 67.