Departement XIX - Genossenschafts- und Hausierwesen und Betriebskrankenkassen

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Daten zur Organisation
Art der Organisation Behörde
Datum von 1891
Datum bis 1892
Benannt nach
Prominente Personen
PageID 45014
GND
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Objektbezug
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Departement XIX - Genossenschafts- und Hausierwesen und Betriebskrankenkassen.

Das Departement XIX - Genossenschafts- und Hausierwesen und Betriebskrankenkassen wurde im Zuge der Errichtung der Magistratsdepartements 1891 eingerichtet. Entsprechend der Geschäftsordnung von 1891 beziehungsweise der „Geschäfts-Einteilung für die Magistrats-Departements“ von 1892 war es zuständig für folgende Sachthemen:

  • I. Genossenschaftswesen.
    • Insbesondere die Errichtung und vollständige Organisierung der Gewerbegenossenschaften.
    • Vereinigung bereits bestehender derlei Korporationen mit anderen Gewerben rücksichtlich Genossenschaften;
    • Ausscheidung einzelner Gewerbekategorien aus verschiedene Gewerbe umfassenden genossenschaftlichen Verbänden;
    • Alle Amtshandlungen über die Genossenschafts-(Gehilfenversammlungs-, Schiedsgerichts- und Gehilfen-, Lehrlings- und Meisterkrankenkassen-)statuten sowie über deren Abänderung;
    • Die Amtshandlung über die Rechnungsabschlüsse der Genossenschaften, Prüfung der Rechnungsabschlüsse und der übrigen, nach dem Gesetz zu liefernden Nachweisungen der Genossenschafts- und Lehrlingskrankenkassen;
    • Amtshandlungen über Wahlproteste, Bestätigung der Wahlen der Genossenschaftsvorsteher und der Obmänner; der Gehilfenversammlungen;
    • Amtshandlunge hinsichtlich der Anzeigen über genossenschaftlichen Versammlungen;
    • Begutachtung der Statuten, dann Konstituierung der gemäß § 114, letzter Absatz GO, errichteten Verbände von Genossenschaften und Genossenschaftskrankenkassen, die Überwachung derselben beziehungsweise Veranlassung der behördlichen Intervention bei deren Versammlungen;
    • Amtshandlungen bezüglich des Vermögens aufgelöster Genossenschaften, dann bezüglich der Vermögensauseinandersetzung bei der Fusion oder Teilung von Genossenschaften;
    • endlich alle anderen, durch die Gewerbeordnung oder kraft besonderer Vorschrift der Gewerbebehörde in bezug auf die Gewerbegenossenschaften zugewiesenen Agenden, insoweit dieselben nicht nach dem Statut und der Geschäftsordnung für den Magistrat und die Magistratischen Bezirksämter in den Wirkungskreis der letzteren gehören.
  • II. Betriebskrankenkassen.
    • Begutachtung der Statuten sowie der Abänderung derselben, Konstituierung dieser Kassen und eventuelle Veranlassung der behördlichen Intervention bei deren Generalversammlungen, Prüfung und Vorlage der Rechnungsabschlüsse und der sonstigen, nach gesetzlicher Vorschrift alljährlich zu liefernden Nachweisungen an die politische Landesbehörde.
  • III. Hausierwesen.
    • Im Allgemeinen, insbesondere die Abfassung des Jahresberichtes über den Stadt des Hausierwesens und der Ausweise für die Handels- und Gewerbekammer und die Steuerbehörden.
    • Führung der Generalevidenz über Abstrafung von Hausierern und Ausschließungen vom Hausierhandel.
  • IV. Das Lehrlingsstellen-Nachweisamt.


Mit Erlass vom 28. Dezember 1892[1] erhielt das Departement XIX die neue Ordnungsnummer Departement XVIII und den Sachtitel Gewerbeangelegenheiten, Genossenschafts- und Hausierwesen und Betriebskrankenkassen.


Literatur

  • Felix Czeike / Peter Csendes: Die Geschichte der Magistratsabteilungen der Stadt Wien 1902-1970. Band 1. Wien: Jugend und Volk 1971 (Wiener Schriften, 33), S. 28.


Siehe auch

Departement XVIII - Gewerbeangelegenheiten, Genossenschafts- und Hausierwesen und Betriebskrankenkassen


Einzelnachweise

  1. MD 1325/1892; Gesetze, Verordnungen und Entscheidungen sowie normative Bestimmungen des Gemeinderates, Stadtrates und des Magistrates 1892, S. 67.