Wohnbausteuer: Unterschied zwischen den Versionen

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Wohnbausteuer. Als die Gemeinde Wien nach dem ersten Weltkrieg den kommunalen Wohnbau begann ([[Städtische Wohnbauprogramme]]), suchte Finanzstadtrat [[Hugo Breitner]] diesen zunächst durch im Inland begebene Anleihen zu finanzieren, deren Verzinsung und Tilgung durch die am 1. Mai 1922 eingeführte allgeimeine Mietzinsabgabe sichergestellt werden sollte. Die Absicht der sozialdemokratischen Stadtverwaltung, zu einer Finanzierung des Wohnbaus aus Steuermitteln überzugehen, stieß auf schärfsten Widerstand der christlich sozialen Opposition. Dennoch hielt Breitner an der Einhebung einer zweckgebundenen Wohnbausteuer fest, die vom Gemeinderat am 20. Jänner 1923 beschlossen wurde und ab 1. Februar 1923 (in sozialer Staffelung [von 2,1 % für kleine Arbeiterwohnungen bis zu 36,6 % für Luxuswohnungen mit einem Friedenszins von 100.000 K]) eingehoben wurde.  
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Wohnbausteuer. Als die Gemeinde Wien nach dem ersten Weltkrieg den kommunalen Wohnbau begann ([[Städtische Wohnbauprogramme]]), suchte Finanzstadtrat [[Hugo Breitner]] diesen zunächst durch im Inland begebene Anleihen zu finanzieren, deren Verzinsung und Tilgung durch die am 1. Mai 1922 eingeführte allgemeine Mietzinsabgabe sichergestellt werden sollte. Die Absicht der sozialdemokratischen Stadtverwaltung, zu einer Finanzierung des Wohnbaus aus Steuermitteln überzugehen, stieß auf schärfsten Widerstand der christlich sozialen Opposition. Dennoch hielt Breitner an der Einhebung einer zweckgebundenen Wohnbausteuer fest, die vom Gemeinderat am 20. Jänner 1923 beschlossen wurde und ab 1. Februar 1923 (in sozialer Staffelung [von 2,1 % für kleine Arbeiterwohnungen bis zu 36,6 % für Luxuswohnungen mit einem Friedenszins von 100.000 K]) eingehoben wurde.  
  
 
In der Folge konnte aus diesen Erträgnissen rund ein Drittel der Kosten bedeckt werden. Die Bruttoeinnahmen betrugen beispielsweise 1925 37,9 Millionen Schilling, 1930 36,3 Millionen Schilling und erreichten 1933 mit 50,8 Millionen Schilling ihren Höchststand. Im Ständestaat wurde die Wien durch (nicht zweckgebundene) Steuern (Mietaufwandsteuer, Hausgroschenabgabe) ersetzt.
 
In der Folge konnte aus diesen Erträgnissen rund ein Drittel der Kosten bedeckt werden. Die Bruttoeinnahmen betrugen beispielsweise 1925 37,9 Millionen Schilling, 1930 36,3 Millionen Schilling und erreichten 1933 mit 50,8 Millionen Schilling ihren Höchststand. Im Ständestaat wurde die Wien durch (nicht zweckgebundene) Steuern (Mietaufwandsteuer, Hausgroschenabgabe) ersetzt.

Version vom 22. August 2013, 17:16 Uhr

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Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Letzte Änderung am 22.08.2013 durch WIEN1.lanm08w14

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Wohnbausteuer. Als die Gemeinde Wien nach dem ersten Weltkrieg den kommunalen Wohnbau begann (Städtische Wohnbauprogramme), suchte Finanzstadtrat Hugo Breitner diesen zunächst durch im Inland begebene Anleihen zu finanzieren, deren Verzinsung und Tilgung durch die am 1. Mai 1922 eingeführte allgemeine Mietzinsabgabe sichergestellt werden sollte. Die Absicht der sozialdemokratischen Stadtverwaltung, zu einer Finanzierung des Wohnbaus aus Steuermitteln überzugehen, stieß auf schärfsten Widerstand der christlich sozialen Opposition. Dennoch hielt Breitner an der Einhebung einer zweckgebundenen Wohnbausteuer fest, die vom Gemeinderat am 20. Jänner 1923 beschlossen wurde und ab 1. Februar 1923 (in sozialer Staffelung [von 2,1 % für kleine Arbeiterwohnungen bis zu 36,6 % für Luxuswohnungen mit einem Friedenszins von 100.000 K]) eingehoben wurde.

In der Folge konnte aus diesen Erträgnissen rund ein Drittel der Kosten bedeckt werden. Die Bruttoeinnahmen betrugen beispielsweise 1925 37,9 Millionen Schilling, 1930 36,3 Millionen Schilling und erreichten 1933 mit 50,8 Millionen Schilling ihren Höchststand. Im Ständestaat wurde die Wien durch (nicht zweckgebundene) Steuern (Mietaufwandsteuer, Hausgroschenabgabe) ersetzt.

Literatur

  • Wiener Schriften 11, S. 30 ff.
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