Wirtschaftskammer Wien: Unterschied zwischen den Versionen

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Kammer der gewerblichen Wirtschaft (auch als Handels- oder Wirtschaftskammern bezeichnet), gesetzliche Standesvertretung der Unternehmer der gewerblichen Wirtschaft zur Wahrnehmung ihrer Interessen und zur Mitwirkung an der einschlägigen Gesetzgebung (Status: Körperschaften des öffentlichen Rechts; Wirken im eigenen und in dem vom Gesetzgeber übertragenen Wirkungsbereich). Am 15. Jänner 1849 wurde als erste derartige Organisation in Österreich die Handelskammer Wien geschaffen, der bald Kammern in den übrigen Kronländern folgten (Gesetze vom 18. März 1850 und 29. Juni 1868 trugen politische Strukturänderungen Rechnung). Mit dem Gesetz vom 25. Februar 1920 wurde in jedem Bundesland der Republik eine Kammer errichtet, zugleich die bisher, fachliche Zweiteilung (Handel und Gewerbe) auf vier Sektionen (Handel; Gewerbe; Industrie; Finanzen und Verkehr) erweitert. Das Gesetz vom 30. Juni 1937 sah eine Anpassung der Kammerorganisation an die politischen Organe des Ständestaats sowie die Schaffung einer für ganz Österreich zuständigen Bundeskammer vor, wurde aber bis zum Anschluss 1938 nicht vollzogen. Im April 1939 wurden die „Industrie- und Handelskammern" der deutschen „Organisation der gewerblichen Wirtschaft" eingegliedert, 1943 erfolgte die Umbildung in Gauwirtschaftskammern, die der Reichswirtschaftskammer unterstellt waren. Das Handelskammergessetz vom 24. Juli 1946 bildet die Grundlage für die Kammerorganisation in der zweiten Republik; Ergänzungen brachten die Verordnungen des Handelsministeriums vom 15. Juli 1947 (Fachgruppenordnung) und vom 28. Oktober 1969 (Handelskammerwahlordnung). Danach besteht die [[Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft (Institution)|Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft]] (Zentrale: 4, Wiedner Hauptstraße 63) mit Zuständigkeit für ganz Österreich. Ferner besteht in jedem Bundesland eine Kammer (so für Wien 1, Stubenring 8-10, für Niederösterreich 1, Herrengasse 10). Jede Kammer gliedert sich in sechs Sektionen (Handel; Gewerbe; Industrie; Geld-, Kredit- und Versicherungswesen; Verkehr; Fremdenverkehr), denen die einzelnen Fachvertretungen (Innungen, Gremien, Fachverbände und Fachgruppen) eingegliedert sind, und ein Kammeramt (bei der Bundeskammer: Generalsekretär); die Organisation wirkt durch gewählte Funktionäre und Angestellte.  
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{{Organisation}}Kammer der gewerblichen Wirtschaft (auch als Handels- oder Wirtschaftskammern bezeichnet), gesetzliche Standesvertretung der Unternehmer der gewerblichen Wirtschaft zur Wahrnehmung ihrer Interessen und zur Mitwirkung an der einschlägigen Gesetzgebung (Status: Körperschaften des öffentlichen Rechts; Wirken im eigenen und in dem vom Gesetzgeber übertragenen Wirkungsbereich). Am 15. Jänner 1849 wurde als erste derartige Organisation in Österreich die Handelskammer Wien geschaffen, der bald Kammern in den übrigen Kronländern folgten (Gesetze vom 18. März 1850 und 29. Juni 1868 trugen politische Strukturänderungen Rechnung). Mit dem Gesetz vom 25. Februar 1920 wurde in jedem Bundesland der Republik eine Kammer errichtet, zugleich die bisher, fachliche Zweiteilung (Handel und Gewerbe) auf vier Sektionen (Handel; Gewerbe; Industrie; Finanzen und Verkehr) erweitert. Das Gesetz vom 30. Juni 1937 sah eine Anpassung der Kammerorganisation an die politischen Organe des Ständestaats sowie die Schaffung einer für ganz Österreich zuständigen Bundeskammer vor, wurde aber bis zum Anschluss 1938 nicht vollzogen. Im April 1939 wurden die „Industrie- und Handelskammern" der deutschen „Organisation der gewerblichen Wirtschaft" eingegliedert, 1943 erfolgte die Umbildung in Gauwirtschaftskammern, die der Reichswirtschaftskammer unterstellt waren. Das Handelskammergessetz vom 24. Juli 1946 bildet die Grundlage für die Kammerorganisation in der zweiten Republik; Ergänzungen brachten die Verordnungen des Handelsministeriums vom 15. Juli 1947 (Fachgruppenordnung) und vom 28. Oktober 1969 (Handelskammerwahlordnung). Danach besteht die [[Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft (Institution)|Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft]] (Zentrale: 4, Wiedner Hauptstraße 63) mit Zuständigkeit für ganz Österreich. Ferner besteht in jedem Bundesland eine Kammer (so für Wien 1, Stubenring 8-10, für Niederösterreich 1, Herrengasse 10). Jede Kammer gliedert sich in sechs Sektionen (Handel; Gewerbe; Industrie; Geld-, Kredit- und Versicherungswesen; Verkehr; Fremdenverkehr), denen die einzelnen Fachvertretungen (Innungen, Gremien, Fachverbände und Fachgruppen) eingegliedert sind, und ein Kammeramt (bei der Bundeskammer: Generalsekretär); die Organisation wirkt durch gewählte Funktionäre und Angestellte.  
  
 
== Literatur ==  
 
== Literatur ==  
 
*Franz Geißler: Die Gründung der Handelskammer in Wien und die Entwicklung der Österreichischen Kammerorganisation. In:  Festschrift 100 Jahre Handelskammern in Österreich. Hg. von der Bundeskammer der gewerbliche Wirtschaft. 1949, S. 25 ff.  
 
*Franz Geißler: Die Gründung der Handelskammer in Wien und die Entwicklung der Österreichischen Kammerorganisation. In:  Festschrift 100 Jahre Handelskammern in Österreich. Hg. von der Bundeskammer der gewerbliche Wirtschaft. 1949, S. 25 ff.  
 
*Helmut Steinacker: Organisation, Aufgaben, Geschichte der Kammer der gewerblichen Wirtschaft in Österreich. Hg. von der Bundeskammer.
 
*Helmut Steinacker: Organisation, Aufgaben, Geschichte der Kammer der gewerblichen Wirtschaft in Österreich. Hg. von der Bundeskammer.

Version vom 8. Juni 2014, 12:23 Uhr

Daten zum Eintrag
Datum von 1849
Datum bis
Objektbezug
Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Letzte Änderung am 8.06.2014 durch WIEN1.lanm08w13
  • Handelskammer Wien (1849, bis: 1939)
  • Kammer der gewerblichen Wirtschaft Wien (1946, bis: 1993)
  • Wirtschaftskammer Wien (1993)

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48° 12' 34.40" N, 16° 22' 55.18" E  zur Karte im Wien Kulturgut

Daten zur Organisation

Organisationsdaten

Art der Organisation
Datum von 1849
Datum bis
Benannt nach
Prominente Personen
PageID 23900
GND
WikidataID
Objektbezug
Quelle
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Recherche
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Adressen

  • 1., Stubenring 8-10

Bezeichnungen

  • Handelskammer Wien (1849, bis: 1939)
  • Kammer der gewerblichen Wirtschaft Wien (1946, bis: 1993)
  • Wirtschaftskammer Wien (1993)

Personen

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48° 12' 34.40" N, 16° 22' 55.18" E  zur Karte im Wien Kulturgut

Kammer der gewerblichen Wirtschaft (auch als Handels- oder Wirtschaftskammern bezeichnet), gesetzliche Standesvertretung der Unternehmer der gewerblichen Wirtschaft zur Wahrnehmung ihrer Interessen und zur Mitwirkung an der einschlägigen Gesetzgebung (Status: Körperschaften des öffentlichen Rechts; Wirken im eigenen und in dem vom Gesetzgeber übertragenen Wirkungsbereich). Am 15. Jänner 1849 wurde als erste derartige Organisation in Österreich die Handelskammer Wien geschaffen, der bald Kammern in den übrigen Kronländern folgten (Gesetze vom 18. März 1850 und 29. Juni 1868 trugen politische Strukturänderungen Rechnung). Mit dem Gesetz vom 25. Februar 1920 wurde in jedem Bundesland der Republik eine Kammer errichtet, zugleich die bisher, fachliche Zweiteilung (Handel und Gewerbe) auf vier Sektionen (Handel; Gewerbe; Industrie; Finanzen und Verkehr) erweitert. Das Gesetz vom 30. Juni 1937 sah eine Anpassung der Kammerorganisation an die politischen Organe des Ständestaats sowie die Schaffung einer für ganz Österreich zuständigen Bundeskammer vor, wurde aber bis zum Anschluss 1938 nicht vollzogen. Im April 1939 wurden die „Industrie- und Handelskammern" der deutschen „Organisation der gewerblichen Wirtschaft" eingegliedert, 1943 erfolgte die Umbildung in Gauwirtschaftskammern, die der Reichswirtschaftskammer unterstellt waren. Das Handelskammergessetz vom 24. Juli 1946 bildet die Grundlage für die Kammerorganisation in der zweiten Republik; Ergänzungen brachten die Verordnungen des Handelsministeriums vom 15. Juli 1947 (Fachgruppenordnung) und vom 28. Oktober 1969 (Handelskammerwahlordnung). Danach besteht die Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft (Zentrale: 4, Wiedner Hauptstraße 63) mit Zuständigkeit für ganz Österreich. Ferner besteht in jedem Bundesland eine Kammer (so für Wien 1, Stubenring 8-10, für Niederösterreich 1, Herrengasse 10). Jede Kammer gliedert sich in sechs Sektionen (Handel; Gewerbe; Industrie; Geld-, Kredit- und Versicherungswesen; Verkehr; Fremdenverkehr), denen die einzelnen Fachvertretungen (Innungen, Gremien, Fachverbände und Fachgruppen) eingegliedert sind, und ein Kammeramt (bei der Bundeskammer: Generalsekretär); die Organisation wirkt durch gewählte Funktionäre und Angestellte.

Literatur

  • Franz Geißler: Die Gründung der Handelskammer in Wien und die Entwicklung der Österreichischen Kammerorganisation. In: Festschrift 100 Jahre Handelskammern in Österreich. Hg. von der Bundeskammer der gewerbliche Wirtschaft. 1949, S. 25 ff.
  • Helmut Steinacker: Organisation, Aufgaben, Geschichte der Kammer der gewerblichen Wirtschaft in Österreich. Hg. von der Bundeskammer.