Wiener Landtag

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Daten zum Eintrag
Datum von 1920
Datum bis
Objektbezug
Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Landtag, Wiener. Aufgrund des Trennungsgesetzes vom 29. Dezember 1921 kam es zur Schaffung des Bundeslandes Wien (1. Jänner 1922) und damit zur Installierung eines Wiener Landtags; bereits nach der Bundesverfassung von 1920 war eine eigene Wiener Vertretung geschaffen worden, sodaß seither drei Landtage agierten (ein Wiener, ein Niederösterreichischer und ein sogenannter Gemeinsamer Landtag). Der Wiener Landtag hat jeweils so viele Mitglieder wie der Gemeinderat (in der 2. Republik 100) und ist in seiner personellen Zusammensetzung mit diesem ident; die Sitzungen werden jedoch getrennt abgehalten und von eigenen Vorsitzenden präsidiert. Die Legislaturperiode beträgt (analog zum Gemeinderat) fünf Jahre; die Wahlen finden gemeinsam mit den Gemeinderatswahlen statt. Wahlergebnisse: Gemeinderatswahl.