Verfassungsgerichtshof: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Verfassungsgerichtshof besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, zwölf weiteren Mitglieder ("Räten") und sechs Ersatzmitgliedern, die alle vom Bundespräsidenten ernannt werden (teils auf Vorschlag der Bundesregierung beziehungsweise  des Nationalrats und des Bundesrats) und unabsetzbar sind; sie üben ihr Amt neben ihrem Beruf aus.  
 
Der Verfassungsgerichtshof besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, zwölf weiteren Mitglieder ("Räten") und sechs Ersatzmitgliedern, die alle vom Bundespräsidenten ernannt werden (teils auf Vorschlag der Bundesregierung beziehungsweise  des Nationalrats und des Bundesrats) und unabsetzbar sind; sie üben ihr Amt neben ihrem Beruf aus.  
  
Vorläufer des Verfassungsgerichtshofs waren das am 18. April 1869 geschaffene Reichsgericht und das am 28. Juli 1867 geschaffene Staatsgericht (letzteres nur für Anklagen gegen Minister zuständig); die Kompetenzen beider gingen auf den am 25. Jänner 1919 beziehungsweise 1. Oktober 1920 geschaffenen Verfassungsgerichtshof über. Von 24. April 1935 bis 13. März 1938 übte ein Bundesgerichtshof die Agenden des Verfassungsgerichtshofs und des Verwaltungsgerichtshofs aus. Am 12. Oktober 1945 wurde der Verfassungsgerichtshof in seinem früheren Wirkungskreis wiederhergestellt.
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Vorläufer des Verfassungsgerichtshofs waren das am 18. April 1869 geschaffene Reichsgericht und das am 28. Juli 1867 geschaffene Staatsgericht (letzteres nur für Anklagen gegen Minister zuständig); die Kompetenzen beider gingen auf den am 25. Jänner 1919 beziehungsweise 1. Oktober 1920 geschaffenen Verfassungsgerichtshof über. Von 24. April 1935 bis 13. März 1938 übte ein Bundesgerichtshof die Agenden des Verfassungsgerichtshofs und des Verwaltungsgerichtshofs aus.
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Am 12. Oktober 1945 wurde der Verfassungsgerichtshof in seinem früheren Wirkungskreis wiederhergestellt.
  
 
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Version vom 7. August 2013, 13:40 Uhr

Daten zum Bauwerk
Art des Bauwerks Gebäude
Datum von
Datum bis
Andere Bezeichnung
Frühere Bezeichnung
Benannt nach
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Architekt
Prominente Bewohner
PageID 3856
GND
WikidataID
Objektbezug
Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Letzte Änderung am 7.08.2013 durch WIEN1.lanm08w14
  • 1., Freyung 8

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Verfassungsgerichtshof. Im heutigen Österreich einer der beiden "Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts", die in der Bundesverfassung vorgesehen sind (vergleiche Verwaltungsgerichtshof) und in Wien ihren Sitz haben.

Der Verfassungsgerichtshof hat auf Antrag ("Beschwerde") festzustellen, ob durch ein von den gesetzgebenden Körperschaften (Nationalrat, Landtag) beschlossenes Gesetz die Bundes- oder Landesverfassung verletzt wurde; weiters obliegt ihm die Entscheidung über Zuständigkeitskonflikte zwischen Bund und Ländern, über Anklagen gegen den Bundespräsidenten und Mitglieder der Bundesregierung beziehungsweise der Landesregierungen sowie über die Anfechtung von Nationalrats- und Landtagswahlen.

Der Verfassungsgerichtshof besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, zwölf weiteren Mitglieder ("Räten") und sechs Ersatzmitgliedern, die alle vom Bundespräsidenten ernannt werden (teils auf Vorschlag der Bundesregierung beziehungsweise des Nationalrats und des Bundesrats) und unabsetzbar sind; sie üben ihr Amt neben ihrem Beruf aus.

Vorläufer des Verfassungsgerichtshofs waren das am 18. April 1869 geschaffene Reichsgericht und das am 28. Juli 1867 geschaffene Staatsgericht (letzteres nur für Anklagen gegen Minister zuständig); die Kompetenzen beider gingen auf den am 25. Jänner 1919 beziehungsweise 1. Oktober 1920 geschaffenen Verfassungsgerichtshof über. Von 24. April 1935 bis 13. März 1938 übte ein Bundesgerichtshof die Agenden des Verfassungsgerichtshofs und des Verwaltungsgerichtshofs aus.

Am 12. Oktober 1945 wurde der Verfassungsgerichtshof in seinem früheren Wirkungskreis wiederhergestellt.

Sitz

Der Verfassungsgerichtshof befand sich 1867-1925 in 1, Schillerplatz 4, 1925-1934 im Parlament; der Bundesgerichtshof amtierte zunächst ebendort, 1936-1938 in der Böhmischen Hofkanzlei (1, Wipplingerstraße 7, Judenplatz 11), wo der Verfassungsgerichtshof auch seit 1946 seinen Sitz hat.

Literatur

  • Richard Bamberger [Hg.]: Österreich-Lexikon in zwei Bänden. Wien: Verlags-Gemeinschaft Österreich-Lexikon 1995
  • Ernst C. Hellbling: Österreichischer Verfassungsgerichtshof- und Verwaltungsgeschichte. In: Rechts- und Staatswissenschaften 13, 1956 (Register)
  • Erwin Melichar / Walter Rath [Hgg.]: Die Gerichtsbarkeit des öffentlichen Rechts und das Palais der Österreichischen und böhmischen Hofkanzlei. 1983
  • Felix Ermacora: Der Verfassungsgerichtshof. 1956
  • Katalog zur Sonderausstellung des Historischen Museums der Stadt Wien. 69, Wien 1959-2003, S. 248 f.