Totenbeschreibamt

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Daten zum Eintrag
Datum von 1551 JL
Datum bis 1942
Objektbezug
Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Letzte Änderung am 22.09.2013 durch WIEN1.lanm08w07

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Totenbeschau (Totenbeschreib[er]amt, Totenbeschauprotokolle). Zu den Aufgaben des Magistrats gehört unter anderem die Totenbeschau die vom Totenbeschreibamt versehen wurde; dieses wurde vielleicht im Zusammenhang mit den im 16. Jahrhundert erlassenen Infektionsvorschriften geschaffen. Hinweise auf eine Totenbeschau finden sich in einer Notiz vom 2. September 1570 in den niederösterreichischen Kammerprotokollen des Hofkammerarchivs. 1575 wird in den Oberkammeramtsrechnungen als Sitz des Totenbeschreibers der Heiltumstuhl angegeben (ebenso in einer Urkunde vom 23. November 1607, in der ein eigenes Totenbuch erwähnt wird), wogegen die Infektionsordnung 1630 den Tiefen Graben als Sitz des Totenbeschreibamts nennt. Mit Sicherheit läßt sich das Amt erst ab Anfang des 17. Jahrhunderts nachweisen. Die von den Beschauern nach Besichtigung des Leichnams ausgestellten Totenscheine wurden von den Skardienern ins Totenbeschreibamt gebracht, wo man die Eintragung ins Totenbeschauprotokoll vornahm und einen Begräbniszettel ausstellte, den die Skardiener den Hinterbliebenen brachten. 1705 wurde die städtische Totenbeschau auf alle Vorstädte ausgedehnt, auch wenn diese einer fremden Jurisdiktion unterstanden. Die Totenbeschauprotokolle (in Buchform) haben sich im Wiener Stadt-und Landesarchiv von 1648 (mit geringfügige Lücken in den ersten Jahren) bis 1920 erhalten (anschließend bis 1938 Totenbefunde); sie enthalten neben dem Namen und dem Beschaudatum des zustand. Arzts (ab 1789 Angabe seines Anfangsbuchstabens, ab 1792 des Namens) Beruf, Wohnung, Krankheit, Lebensalter, Geburtsort (ab 1804), Stand (ab 1811), Religion (ab 1841), Zuständigkeit (ab 1867), Friedhof (ab 1897) und Sterbepfarre (ab 1900). Da im Totenbeschauprotokoll grundsätzlich das Beschaudatum (unter Umständen sogar das Eintragungsdatum) vermerkt ist, dieses aber nicht mit dem Todestag ident ist (vor allem wenn der Tod nachts, jedoch vor 24 Uhr, eintrat und die Beschau erst am nächsten Morgen beziehungsweise die Eintragung am nächsten Amtstag erfolgte), ergeben sich besonders in der älteren Zeit gegenüber den Matrikeneintragungen der Pfarren oder Parten zuweilen Unterschiede; Sicherheit ist nur dann gegeben, wenn im Protokoll die Sterbestunde angegeben ist. (Da Erhebungen in Pfarren für dieses Lexikon nicht vorgenommen wurden, beruhen die Sterbedaten auf den Totenbeschauprotokollen, denen auch die Sterbeadressen entnommen sind; Ausnahmen, wie etwa in der Literatur überlieferte Daten aus Matriken oder Parten, sind in Zweifelsfallen gesondert vermerkt.)

Literatur

  • Roman Uhl: Die Totenprotokolle der Stadt Wien. In: Die Sippe 1 (1938), S.53ff.
  • Katalog zur Sonderausstellung des Historischen Museums der Stadt Wien. Wien 1959-2003, S. 15, Nummer 99