Taz: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 10. Januar 2020, 19:42 Uhr

Daten zum Eintrag
Datum von
Datum bis
Objektbezug Mittelalter
Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Letzte Änderung am 10.01.2020 durch WIEN1.lanm08son

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(italienisch: dacio; auch Biergeld, -groschen, -pfennig, -zins, Tranksteuer und so weiter), als städtische Steuer schon sehr alt, als landesfürstliche Steuer erst ab dem 15. Jahrhundert in Gebrauch. Der Taz wurde ebenso wie das Ungeld gegen Vorschuss von Darlehen des öfteren an die Stadt Wien verpachtet: am 13. Jänner 1466 bewilligte Friedrich III. der Stadt Wien für sechs Jahre den „Täz" als Umlage auf Waren aller Art (vor allem Güter des Fernhandels). Es handelte sich dabei um eine Wertsteuer von acht Pfennig vom Pfund (3,33%). Beim Wein wurde die Abgabe in gleicher Höhe bei der Ausfuhr erhoben. Von dem in der Stadt ausgeschenkten Wein wurde eine Abgabe als Zuschlag zum Ungeld im Ausmaß von einem fünfzehntel gefordert; die Steuer sollte mittels Verkleinerung des Schankmaßes, der Achtering, erhoben werden (Eimer). Die Einnahmen aus der Taz betrugen 1467 allerdings nur 272 Gulden. Ebenfalls als „Täz" bezeichnet wurde das am 5. Dezember 1556 als Zapfenmaß (Verdopplung des Ungelds) und das ab April 1569 eingehobene „doppelte Zapfenmaß". Der Gesamtsteueraufschlag betrug damit 30%; der Eimer wurde fortan zu 41 (vor Einführung des Ungelds 32) verkleinerten Achtering ausgegeben. 1663 wurde das Zapfenmaß endgültig an die Stadt Wien verkauft. 1763 wurde der Taz von der Stadt Wien für den Bereich des Burgfriedens um 450.000 Gulden vom Landesfürsten erworben, während in den übrigen Gebieten die Tazhoheit erst später erfolgte (1786 Thury, 1796 Spittelberg, 1797 Magdalenengrund und 1798 Gumpendorf). Am 1. Mai 1780 hob Joseph II. Ungeld und Taz auf. An ihrer Stelle wurde eine neue, niedrigere Tranksteuer eingesetzt, jedoch am 1. November 1783 wieder durch Ungeld und Taz ersetzt. Obwohl der Magistrat im Lauf der Zeit immer mehr Tazrechte erwarb, sanken die Einnahmen ständig, sodass er durch Regierungsdekret vom 28. April 1808 aufgefordert wurde, die Einnahmen zu steigern. Infolge des Hofkanzleidekrets vom Dezember 1821 wurden der Taz und der Musikimpost ab 1. Jänner 1822 in Metallmünzen (in drei Abstufungen) eingehoben. 1829 wurden Taz und Ungeld durch die Verzehrsteuer (Verzehrungssteuer) abgelöst.

Literatur

  • Rudolf Geyer: Münze und Geld, Maß und Gewicht in Niederösterreich und Oberösterreich. 1938, S. 113 ff.
  • Otto Brunner: Die Finanzen der Stadt Wien von den Anfängen bis ins 16. Jahrhundert. In: Studien aus dem Archiv der Stadt Wien 1/2 (1929), S. 100 ff.
  • Helmuth Feigl: Die niederösterreichische Grundherrschaft vom ausgehenden Mittelalter bis zu den theresianisch-josephinischen Reformen. In: Forschungen Landeskunde Niederösterreich 16 (1964), S. 243 ff.
  • Josefine Salzmann: Die Ämter der Stadt Wien 1526-1740. Diss. Univ. Wien. Wien 1932, S. 129 ff.
  • Elfriede Sheriff: Die Ämter der Stadt Wien 1783-1848 in verwaltungsgeschichtlicher und personeller Hinsicht. Diss. Univ. Wien. Wien 1977, S. 130 ff.