Standesämter
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Daten zur Organisation
Standesämter. Am 1. August 1938 traten in der Ostmark die Gesetze über die Zivilstandesführung bezüglich der Eheschließung in Kraft. Zuständig waren die Ehereferenten der Bezirkshauptmannschaften. Mit 1. Jänner 1939 übernahmen die neu gegründeten Standesämter diese Aufgabe. Die Standesämter waren nicht nur für die Eheschließungen zuständig, sondern ab ihrer Einführung auch für die Geburts- und Sterbebücher. Diese Aufgabe hatten die Standesämter von den konfessionellen Behörden übernommen.
Folgende Standesämter wurden 1938 eingerichtet:
- Standesamt Wien-Innere Stadt
- Standesamt Wien-Leopoldstadt
- Standesamt Wien-Landstraße
- Standesamt Wien-Wieden
- Standesamt Wien-Margareten
- Standesamt Wien-Mariahilf
- Standesamt Wien-Alsergrund
- Standesamt Wien-Favoriten
- Standesamt Wien-Simmering
- Standesamt Wien-Meidling
- Standesamt Wien-Hietzing
- Standesamt Wien-Penzing
- Standesamt Wien-Hadersdorf-Weidlingau
- Standesamt Wien-Fünfhaus
- Standesamt Wien-Ottakring
- Standesamt Wien-Neulerchenfeld
- Standesamt Wien-Hernals
- Standesamt Wien-Währing
- Standesamt Wien-Döbling
- Standesamt Wien-Brigittenau