Schulpflicht: Unterschied zwischen den Versionen

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Die allgemeine Schulpflicht wurde 1774 von Maria Theresia eingeführt ([[Theresianische Schulordnung]], in deren Gefolge auch einheitliche [[Schulbuch|Schulbücher]] herausgegeben wurden). Das [[Reichsvolksschulgesetz]] legte eine achtjährige Schulpflicht fest. Die im Schulpflichtgesetz vom 25. Juli 1962 geregelte Schulpflicht beginnt am 1. September nach Vollendung des sechsten Lebensjahrs eines Kindes und dauert neun Jahre. Kinder, die zwischem dem 1. September und dem 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden und schulreif (schulfähig) sind, können auf Ansuchen ihrer Eltern aufgenommen werden. Der Begriff Schulpflicht wäre besser durch "Unterrichtspflicht" zu ersetzen, da schulpflichtige Kinder nicht notwendigerweise eine Schule zu besuchen haben, sondern unterrichtet werden müssen, was auch im häuslichen Unterricht (beispielsweise durch die Eltern selbst) erfolgen kann.
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Im Jahr 1770 besuchten von 19.314 Kindern im Alter von 6 bis 12 Jahren lediglich 4.665 regelmäßig eine Schule. Alle anderen wurden privat unterrichtet, erhielten ihre Bildung in Winkel- oder Fabrikschulen oder genossen gar keine Schulbildung. Die allgemeine Schulpflicht wurde 1774 von Maria Theresia eingeführt ([[Theresianische Schulordnung]], in deren Gefolge auch einheitliche [[Schulbuch|Schulbücher]] herausgegeben wurden). Das [[Reichsvolksschulgesetz]] legte eine achtjährige Schulpflicht fest. Die im Schulpflichtgesetz vom 25. Juli 1962 geregelte Schulpflicht beginnt am 1. September nach Vollendung des sechsten Lebensjahrs eines Kindes und dauert neun Jahre. Kinder, die zwischem dem 1. September und dem 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden und schulreif (schulfähig) sind, können auf Ansuchen ihrer Eltern aufgenommen werden. Der Begriff Schulpflicht wäre besser durch "Unterrichtspflicht" zu ersetzen, da schulpflichtige Kinder nicht notwendigerweise eine Schule zu besuchen haben, sondern unterrichtet werden müssen, was auch im häuslichen Unterricht (beispielsweise durch die Eltern selbst) erfolgen kann.
  
 
[[Schulgesetzwerk 1962]]  
 
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== Literatur ==
 
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* Ernst Gerhard Eder: Schüler/innen, Schulen und Bildungspolitiken seit 1770. In: Andreas Weigl / Peter Eigner / Ernst Gerhard Eder [Hg.]: Sozialgeschichte Wiens 1740-2010. Soziale und ökonomische Ungleichheiten, Wanderungsbewegungen, Hof, Bürokratie, Schule, Theater (Geschichte der Stadt Wien 8). Innsbruck / Wien / Bozen: StudienVerlag 2015, 585-780.
 
* Leo Kövesi/ Friedrich Jellouschek: Die Schulgesetze des Bundes. 1963
 
* Leo Kövesi/ Friedrich Jellouschek: Die Schulgesetze des Bundes. 1963
  

Version vom 27. Juli 2021, 15:11 Uhr

Daten zum Eintrag
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Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Letzte Änderung am 27.07.2021 durch WIEN1.lanm08wei

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Im Jahr 1770 besuchten von 19.314 Kindern im Alter von 6 bis 12 Jahren lediglich 4.665 regelmäßig eine Schule. Alle anderen wurden privat unterrichtet, erhielten ihre Bildung in Winkel- oder Fabrikschulen oder genossen gar keine Schulbildung. Die allgemeine Schulpflicht wurde 1774 von Maria Theresia eingeführt (Theresianische Schulordnung, in deren Gefolge auch einheitliche Schulbücher herausgegeben wurden). Das Reichsvolksschulgesetz legte eine achtjährige Schulpflicht fest. Die im Schulpflichtgesetz vom 25. Juli 1962 geregelte Schulpflicht beginnt am 1. September nach Vollendung des sechsten Lebensjahrs eines Kindes und dauert neun Jahre. Kinder, die zwischem dem 1. September und dem 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden und schulreif (schulfähig) sind, können auf Ansuchen ihrer Eltern aufgenommen werden. Der Begriff Schulpflicht wäre besser durch "Unterrichtspflicht" zu ersetzen, da schulpflichtige Kinder nicht notwendigerweise eine Schule zu besuchen haben, sondern unterrichtet werden müssen, was auch im häuslichen Unterricht (beispielsweise durch die Eltern selbst) erfolgen kann.

Schulgesetzwerk 1962

Literatur

  • Ernst Gerhard Eder: Schüler/innen, Schulen und Bildungspolitiken seit 1770. In: Andreas Weigl / Peter Eigner / Ernst Gerhard Eder [Hg.]: Sozialgeschichte Wiens 1740-2010. Soziale und ökonomische Ungleichheiten, Wanderungsbewegungen, Hof, Bürokratie, Schule, Theater (Geschichte der Stadt Wien 8). Innsbruck / Wien / Bozen: StudienVerlag 2015, 585-780.
  • Leo Kövesi/ Friedrich Jellouschek: Die Schulgesetze des Bundes. 1963

Links