Reichsrat: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 6. August 2014, 13:31 Uhr
48° 12' 28.76" N, 16° 21' 33.00" E zur Karte im Wien Kulturgut
Reichsrat. Nach dem Grundgesetz „über die Reichsvertretung" (Februarpatent von 26. Februar 1861, Reichsgesetzblatt 20) bestand der Reichsrat aus zwei Kammern, dem Herrenhaus und dem Haus der Abgeordneten, zu denen nach dem österreichisch-ungarischen Ausgleich 1867 als weiterer Vertretungskörper die Delegationen kamen. Zur Vorberatung im Plenum wurden von den gesetzgebenden Körperschaften Ausschüsse eingesetzt (das Abgeordnetenhaus von 1861 hatte 44 Ausschüsse, das Herrenhaus 18 Kommissionen, die Delegationen fallweise gewählte Ausschüsse). Daneben gab es die Parlamentarischen Klubs, die im Lauf der Zeit an Zahl beträchtl.ich zunahmen und immer mehr Abgeordnete banden. Hatte es 1861 nur vier Parlamentsklubs (Unionisten, Föderalisten, Großösterreicher, Deutsche Autonomisten) gegeben (in obiger Reihenfolge 80, 70, 30 beziehungsweise 20 Mitglied), so waren es 1911 bereits 36 Parlamentsklubs, in denen 514 der 516 Abgeordneten zusammengeschlossen waren (die kleineren Klubs waren überwiegend national ausgerichtet); die stärksten Klubs waren (1911) die Sozialdemokraten (82), die Christlichsozialen (76), die Cechischen Agrarier (38), die Deutsche Volkspartei (33), die Deutschagrarier (26), die Polnische Volkspartei (25), die Ruthenischen Nationaldemokraten (23), die Deutschradikalen (22), die Polnischen Konservativen (22) und die Deutschfortschrittlichen (21). Der Reichsrat hielt am 1. Mai 1861 im Niederösterreichischen Landhaus seine erste Sitzung ab, bis das Abgeordnetenhaus vor dem Schottentor fertiggestellt war. Die erste Sitzung im neu erbauten Reichsratsgebäude Theophil Hansens (Parlament) fand am 4. Dezember 1883 statt, die letzte Sitzung am 30. Oktober 1918. Nach der Ausrufung der Republik trat an die Stelle des Reichsrats der Nationalrat.