Provisorisches Gemeindegesetz

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Daten zum Eintrag
Datum von 17. März 1849
Datum bis
Objektbezug
Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Letzte Änderung am 21.04.2015 durch DYN.wolfgang j kraus

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Das am 17. März 1849 von Kaiser Franz Joseph I. auf Vorschlag von Innenminister Franz Graf Stadion erlassene Provisorische Gemeindegesetz (Art. I: "Die Grundfeste des freien Staates ist die freie Gemeinde") enthielt Grundprinzipien, die für die Gemeindegesetzgebung der folgenden Jahrzehnte von bleibender Bedeutung sein sollten. Auf der Grundlage des § 6 des Gesetzes erhielt Wien am 6. März 1850 eine Provisorische Gemeindeordnung. Das Gemeindegesetz legte fest, dass Vorstädte mit ihrer Stadt eine einheitliche Stadtgemeinde zu bilden haben. In Wien wurden daher 1850 die so genannten Vorstädte (innerhalb des Linienwalls gelegene Siedlungen) als Bezirke 2 bis 8 eingemeindet; nach der Trennung Margaretens von der Wieden, 1861, handelte es sich (auch nach heutiger Nummerierung) um die Bezirke 2 bis 9.

Literatur

  • Maren Seliger / Karl Ucakar: Wien. Politische Geschichte 1740 - 1895. Wien: Jugend & Volk 1985 (Geschichte der Stadt Wien, 1), S. 293 ff.