Karl Binding: Unterschied zwischen den Versionen
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Karl Binding, * 4. Juni 1841 Frankfurt am Main, † 7. April 1920 Freiburg im Breisgau, Jurist. Erwarb sich als Universitätsprofessor um die Erforschung des deutschen Strafrechts besondere Verdienste. Bindings Normentheorie sieht das Wesen des Verbrechens in der Verletzung des staatlichen Anspruchs auf Gehorsam gegenüber den Normen; als Führer der an der Vergeltungstheorie festhaltenden klassischen Schule im Strafrecht stand er im Gegensatz zur soziologischen Richtung, die den Präventivgedanken in den Vordergrund stellte. Siehe auch [[Bindingweg]]. | Karl Binding, * 4. Juni 1841 Frankfurt am Main, † 7. April 1920 Freiburg im Breisgau, Jurist. Erwarb sich als Universitätsprofessor um die Erforschung des deutschen Strafrechts besondere Verdienste. Bindings Normentheorie sieht das Wesen des Verbrechens in der Verletzung des staatlichen Anspruchs auf Gehorsam gegenüber den Normen; als Führer der an der Vergeltungstheorie festhaltenden klassischen Schule im Strafrecht stand er im Gegensatz zur soziologischen Richtung, die den Präventivgedanken in den Vordergrund stellte. Siehe auch [[Bindingweg]]. |
Aktuelle Version vom 15. Januar 2021, 22:15 Uhr
Daten zur Person
Karl Binding, * 4. Juni 1841 Frankfurt am Main, † 7. April 1920 Freiburg im Breisgau, Jurist. Erwarb sich als Universitätsprofessor um die Erforschung des deutschen Strafrechts besondere Verdienste. Bindings Normentheorie sieht das Wesen des Verbrechens in der Verletzung des staatlichen Anspruchs auf Gehorsam gegenüber den Normen; als Führer der an der Vergeltungstheorie festhaltenden klassischen Schule im Strafrecht stand er im Gegensatz zur soziologischen Richtung, die den Präventivgedanken in den Vordergrund stellte. Siehe auch Bindingweg.