KZ-Verbände: Unterschied zwischen den Versionen
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− | KZ-Verbände. Am 13. Juli 1945 wurde als Zusammenschluß einer Reihe von Organisationen der NS-Opfer (KZ-Verband, Verband der Abstammungsverfolgten u. a.) mit der Aufgabe der Interessenvertretung der Opfer des Nationalsozialismus (ungeachtet deren Partei- oder Religionszugehörigkeit) der „Bundesverband ehemaliger politisch verfolgter Antifaschisten - KZ-Verband" gegründet. Das am 3. Juli 1947 beschlossene sogenannte „Privilegierungsgesetz" billigte dem Bundesverband weitreichende Kompetenzen und Mitsprache bei Ausarbeitung und Vollzug der zugunsten der NS-Opfer verabschiedeten Gesetze (v. a. Opferfürsorgegesetz, aber auch Rückstellungsgesetze) zu. Das Gesetz sah die strikte Überparteilichkeit (Vertreter von ÖVP, SPÖ, KPÖ und der IKG stellten die Vorstände auf Bundes- und Landesebene) vor. Die geforderte Zusammenarbeit funktionierte in den Jahren des Kalten Kriegs nicht lange. Im März 1948 traten SPÖ und ÖVP aufgrund von Auseinandersetzungen mit der KPÖ aus den Gremien aus und schufen damit die Grundlage für die Auflösung des Verbands am 8. März 1948. Die Parteien gründeten eigene Nachfolgeorganisationen: die ÖVP-Kameradschaft der politisch Verfolgten, den Bund Sozialistischer (Sozialdemokratischer) Freiheitskämpfer und Opfer des Faschismus sowie den offiziell überparteilichen, aber über längere Zeit der KPÖ nahestehenden Bundesverband Österreichischer Widerstandskämpfer und Opfer des Faschismus (KZ-Verband). 1968 gründeten diese gemeinsam die „Arbeitsgemeinschaft der KZ-Verbände und Widerstandskämpfer". Die genannten Opferverbände entsenden ihre Vertreter in die beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales eingerichtete Opferfürsorgekommission, in der Fragen und Entscheidungen nach dem Opferfürsorgegesetz behandelt werden. Den Verbänden kommt weiters Mitsprache bei der Gesetzgebung zugunsten der NS-Opfer zu. | + | {{Organisation}}KZ-Verbände. Am 13. Juli 1945 wurde als Zusammenschluß einer Reihe von Organisationen der NS-Opfer (KZ-Verband, Verband der Abstammungsverfolgten u. a.) mit der Aufgabe der Interessenvertretung der Opfer des Nationalsozialismus (ungeachtet deren Partei- oder Religionszugehörigkeit) der „Bundesverband ehemaliger politisch verfolgter Antifaschisten - KZ-Verband" gegründet. Das am 3. Juli 1947 beschlossene sogenannte „Privilegierungsgesetz" billigte dem Bundesverband weitreichende Kompetenzen und Mitsprache bei Ausarbeitung und Vollzug der zugunsten der NS-Opfer verabschiedeten Gesetze (v. a. Opferfürsorgegesetz, aber auch Rückstellungsgesetze) zu. Das Gesetz sah die strikte Überparteilichkeit (Vertreter von ÖVP, SPÖ, KPÖ und der IKG stellten die Vorstände auf Bundes- und Landesebene) vor. Die geforderte Zusammenarbeit funktionierte in den Jahren des Kalten Kriegs nicht lange. Im März 1948 traten SPÖ und ÖVP aufgrund von Auseinandersetzungen mit der KPÖ aus den Gremien aus und schufen damit die Grundlage für die Auflösung des Verbands am 8. März 1948. Die Parteien gründeten eigene Nachfolgeorganisationen: die ÖVP-Kameradschaft der politisch Verfolgten, den Bund Sozialistischer (Sozialdemokratischer) Freiheitskämpfer und Opfer des Faschismus sowie den offiziell überparteilichen, aber über längere Zeit der KPÖ nahestehenden Bundesverband Österreichischer Widerstandskämpfer und Opfer des Faschismus (KZ-Verband). 1968 gründeten diese gemeinsam die „Arbeitsgemeinschaft der KZ-Verbände und Widerstandskämpfer". Die genannten Opferverbände entsenden ihre Vertreter in die beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales eingerichtete Opferfürsorgekommission, in der Fragen und Entscheidungen nach dem Opferfürsorgegesetz behandelt werden. Den Verbänden kommt weiters Mitsprache bei der Gesetzgebung zugunsten der NS-Opfer zu. |
== Literatur == | == Literatur == | ||
*B. Bailer: Wiedergutmachung kein Thema. Österreich und die Opfer des Nationalsozialismus. 1993 | *B. Bailer: Wiedergutmachung kein Thema. Österreich und die Opfer des Nationalsozialismus. 1993 |
Version vom 8. Juni 2014, 20:54 Uhr
Organisationsdaten
Art der Organisation | |
Datum von | 1945 |
Datum bis | |
Benannt nach | |
Prominente Personen | |
PageID | 26384 |
GND | |
WikidataID | |
Objektbezug | |
Quelle | |
Export | RDF |
Recherche |
Adressen
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Bezeichnungen
- Bundesverband ehemaliger politisch verfolgter Antifaschisten - KZ-Verband (1945, bis: 1948)
Personen
Es wurden noch keine Personen erfasst.
QR-Code
KZ-Verbände. Am 13. Juli 1945 wurde als Zusammenschluß einer Reihe von Organisationen der NS-Opfer (KZ-Verband, Verband der Abstammungsverfolgten u. a.) mit der Aufgabe der Interessenvertretung der Opfer des Nationalsozialismus (ungeachtet deren Partei- oder Religionszugehörigkeit) der „Bundesverband ehemaliger politisch verfolgter Antifaschisten - KZ-Verband" gegründet. Das am 3. Juli 1947 beschlossene sogenannte „Privilegierungsgesetz" billigte dem Bundesverband weitreichende Kompetenzen und Mitsprache bei Ausarbeitung und Vollzug der zugunsten der NS-Opfer verabschiedeten Gesetze (v. a. Opferfürsorgegesetz, aber auch Rückstellungsgesetze) zu. Das Gesetz sah die strikte Überparteilichkeit (Vertreter von ÖVP, SPÖ, KPÖ und der IKG stellten die Vorstände auf Bundes- und Landesebene) vor. Die geforderte Zusammenarbeit funktionierte in den Jahren des Kalten Kriegs nicht lange. Im März 1948 traten SPÖ und ÖVP aufgrund von Auseinandersetzungen mit der KPÖ aus den Gremien aus und schufen damit die Grundlage für die Auflösung des Verbands am 8. März 1948. Die Parteien gründeten eigene Nachfolgeorganisationen: die ÖVP-Kameradschaft der politisch Verfolgten, den Bund Sozialistischer (Sozialdemokratischer) Freiheitskämpfer und Opfer des Faschismus sowie den offiziell überparteilichen, aber über längere Zeit der KPÖ nahestehenden Bundesverband Österreichischer Widerstandskämpfer und Opfer des Faschismus (KZ-Verband). 1968 gründeten diese gemeinsam die „Arbeitsgemeinschaft der KZ-Verbände und Widerstandskämpfer". Die genannten Opferverbände entsenden ihre Vertreter in die beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales eingerichtete Opferfürsorgekommission, in der Fragen und Entscheidungen nach dem Opferfürsorgegesetz behandelt werden. Den Verbänden kommt weiters Mitsprache bei der Gesetzgebung zugunsten der NS-Opfer zu.
Literatur
- B. Bailer: Wiedergutmachung kein Thema. Österreich und die Opfer des Nationalsozialismus. 1993