Herrschaft

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Datum bis 1848
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Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Herrschaft (lateinisch dominium), vom hohen Mittelalter bis 1848 die aus dem Besitz von Grund und Boden abgeleitete Befugnis, von den Bewohnern des Besitzsprengeis finanzielle und persönliche Leistungen zu verlangen. Im Heiligen Römischen Reich unterschied man zwischen der Reichsherrschaft (die dem gewählten Reichsoberhaupt zustand), der Landesherrschaft (die den vom Reichsoberhaupt belehnten weltlichen und geistlichen Fürsten zukam) und der Grundherrschaft im weiteren und engeren Sinn (die auf Schenkung oder Verleihung durch den Landesfürsten beruhte). Im engeren Sinn wurde der Ausdruck Herrschaft für die Grundherrschaft im weiteren Sinn verwendet. Diese Abstufungen galten nach dem Ende des Heiligen Römischen Reichs (1806) im Kaisertum Österreich bis 1848.