Habsburgergesetz: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Habsburgergesetz, in der Langfassung "Gesetz vom 3. April 1919 betreffend die Landesverweisung und die Übernahme des Vermögens des Hauses Habsburg-Lothringen" wurde von der [[Nationalrat|Konstituierenden Nationalversammlung]] Deutschösterreichs beschlossen, um die Beziehungen zwischen der früheren Herrscherfamilie und der neuen Republik zu regeln. Das Gesetz steht in Verfassungsrang und gilt großteils bis heute. | Das Habsburgergesetz, in der Langfassung "Gesetz vom 3. April 1919 betreffend die Landesverweisung und die Übernahme des Vermögens des Hauses Habsburg-Lothringen" wurde von der [[Nationalrat|Konstituierenden Nationalversammlung]] Deutschösterreichs beschlossen, um die Beziehungen zwischen der früheren Herrscherfamilie und der neuen Republik zu regeln. Das Gesetz steht in Verfassungsrang und gilt großteils bis heute. | ||
Ausführliche Darstellung siehe: [https://de.wikipedia.org/wiki/Habsburgergesetz Wikipedia: Habsburgergesetz]. | Ausführliche Darstellung siehe: [https://de.wikipedia.org/wiki/Habsburgergesetz Wikipedia: Habsburgergesetz]. |
Version vom 9. Januar 2017, 16:18 Uhr
Daten zum Eintrag
Das Habsburgergesetz, in der Langfassung "Gesetz vom 3. April 1919 betreffend die Landesverweisung und die Übernahme des Vermögens des Hauses Habsburg-Lothringen" wurde von der Konstituierenden Nationalversammlung Deutschösterreichs beschlossen, um die Beziehungen zwischen der früheren Herrscherfamilie und der neuen Republik zu regeln. Das Gesetz steht in Verfassungsrang und gilt großteils bis heute.
Ausführliche Darstellung siehe: Wikipedia: Habsburgergesetz.