Grundbuchs-Einlagezahl: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Als ab 1874 die Grundbücher neu angelegt wurden, erhielt jedes Haus zusätzlich zur | + | Als ab 1874 die Grundbücher neu angelegt wurden, erhielt jedes Haus zusätzlich zur Ordnungsnummer eine eigene Grundbuchs-Einlagezahl (E. Z.), die in den damaligen Stadtbezirken (1-9) mit der „Neuen Conscriptions-Nummer" in den Baukonsensbüchern übereinstimmt. Jede Einlage enthält ein oder mehrere Grundstücke, die im Eigentum einer bestimmten Person stehen, und besteht aus Gutbestandsblatt, Eigentumsblatt und Lastenblatt. |
− | Die ebenfalls zum Grundbuch zu zählende Urkundensammlung wird durch die | + | Die ebenfalls zum Grundbuch zu zählende Urkundensammlung wird durch die Tagebuchzahl erschlossen. Die Grundbuchs-Einlagezahlen unterscheiden sich in den einzelnen Stadtbezirken voneinander: in den Bezirken 1-9 und 20 durchlaufen sie jeweils den gesamten Bezirk, in den ehemaligen Vororten (Bezirke 10-19) umfaßten sie in ihrer Nummernfolge nur die jeweiligen Ortsgemeinde, eine Regelung, die auch nach der Eingemeindung (1890/1892) beibehalten wurde; analog verhält es sich mit Ortsgemeinden, die erst zu einem späteren Zeitpunkt nach Wien eingemeindet wurden (Bezirke 21-23). Dementsprechend sind die Grundbuchs-Einlagezahlen in den äußeren Bezirken nicht mit den (seit 1874 neuen) Konskriptionsnummern ident. |
Version vom 6. Mai 2014, 11:21 Uhr
Grundbuchs-Einlagezahl, Bezeichnung für die im Hauptbuch des Grundbuchs geführte Einlage.
Als ab 1874 die Grundbücher neu angelegt wurden, erhielt jedes Haus zusätzlich zur Ordnungsnummer eine eigene Grundbuchs-Einlagezahl (E. Z.), die in den damaligen Stadtbezirken (1-9) mit der „Neuen Conscriptions-Nummer" in den Baukonsensbüchern übereinstimmt. Jede Einlage enthält ein oder mehrere Grundstücke, die im Eigentum einer bestimmten Person stehen, und besteht aus Gutbestandsblatt, Eigentumsblatt und Lastenblatt.
Die ebenfalls zum Grundbuch zu zählende Urkundensammlung wird durch die Tagebuchzahl erschlossen. Die Grundbuchs-Einlagezahlen unterscheiden sich in den einzelnen Stadtbezirken voneinander: in den Bezirken 1-9 und 20 durchlaufen sie jeweils den gesamten Bezirk, in den ehemaligen Vororten (Bezirke 10-19) umfaßten sie in ihrer Nummernfolge nur die jeweiligen Ortsgemeinde, eine Regelung, die auch nach der Eingemeindung (1890/1892) beibehalten wurde; analog verhält es sich mit Ortsgemeinden, die erst zu einem späteren Zeitpunkt nach Wien eingemeindet wurden (Bezirke 21-23). Dementsprechend sind die Grundbuchs-Einlagezahlen in den äußeren Bezirken nicht mit den (seit 1874 neuen) Konskriptionsnummern ident.