Exekutionsgericht: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 2. Juni 2014, 15:47 Uhr
48° 12' 26.43" N, 16° 22' 37.50" E zur Karte im Wien Kulturgut
Exekutionsgericht, nach österreichischem Recht das zum Exekutionsvollzug berufene Bezirksgericht (BG), in dessen Sprengel der Verpflichtete seinen Wohnsitz hat oder in dem die zu verwertenden Sachen gelegen sind. Der Exekutionsvollzug wird durch ein besonderes gerichtliches Organ (Vollstrecker) durchgeführt. Schon eine Verordnung des Justizministeriums vom 24. Juni 1897 besagte, daß die Abteilungen des k. k. Bezirksgerichts der Inneren Stadt in Wien, die zur Ausübung der diesem Bezirksgericht als Exekutionsgericht zukommenden gerichtlichen Geschäfte berufen wird, nunmehr eine Expositur des Bezirksgerichts bilden, die ihren Standort im Justizpalast hat und die Bezeichnung „k. k. Exekutionsgericht Wien" führt. Durch eine Verordnung des Bundesministeriums für Justiz vom 6. August 1930 wurden für die Bezirke 1-9 und 20 die Ausübung der Geschäfte des Exekutionsverfahrens auf unbewegliches Vermögen vom Exekutionsgericht Wien auf das Bezirksgericht Innere Stadt übertragen. Nach 1945 wurde das Bezirksgericht für Exekutionssachen (Exekutionsgericht) wiedererrichtet. Es hat seinen Sitz 1, Riemergasse 7.
Literatur
- Werner Ogris: Die Rechtsentwicklung in Österreich. 1848-1918. Wien: Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften 1975
- Robert Walter: Verfassung und Gerichtsbarkeit. Wien: Manz 1960
- Ernst C. Hellbling: Österreichische Verfassungs- u. Verwaltungsgeschichte. Ein Lehrbuch für Studierende. Wien: Springer 1956 (Rechts- und Staatswissenschaften, 13)
- Wilhelm Deutschmann [Zsstellung u. Text]: 200 Jahre Rechtsleben in Wien. Advokaten, Richter, Rechtsgelehrte. 21. November 1985 bis 9. Februar 1986. Wien: Museen d. Stadt Wien 1985 (Sonderausstellung des Historischen Museums der Stadt Wien, 96)