Constitutio Antoniniana: Unterschied zwischen den Versionen

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Das römische Bürgerrecht (civitas Romana) war in der [[Antike]] das Bürgerrecht der (freien) Einwohner Roms. Nachdem sich der römische Herrschaftsbereich immer weiter ausdehnte, wurde das Bürgerrecht weiteren Personengruppen verliehen. Außer durch Geburt konnte das Bürgerreicht beispielsweise auch durch Freilassung für Sklaven, oder durch absolvierten Militärdienst erhalten werden.
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Das römische Bürgerrecht (civitas Romana) war in der [[Antike]] das Bürgerrecht der (freien) Einwohner [[Römer|Roms]]. Nachdem sich der römische Herrschaftsbereich immer weiter ausdehnte, wurde das Bürgerrecht weiteren Personengruppen verliehen. Außer durch Geburt konnte das Bürgerreicht beispielsweise auch durch Freilassung für Sklaven, oder durch absolvierten Militärdienst erhalten werden.
  
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==Constitutio Antoniniana===
 
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Am 11. Juli 212 verlieh Kaiser Caracalla mit der Constitutio Antoniniana das römische Bürgerrecht an alle (freien) Reichsbewohner. Somit wurden also auch die Einwohner [[Vindobona]]s zu Römern.
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Am 11. Juli 212 verlieh Kaiser Caracalla mit der Constitutio Antoniniana das römische Bürgerrecht an alle (freien) Reichsbewohner.<ref>Ausgenommen waren die sogenannten "dediticii".</ref> Somit wurden also auch die Einwohner [[Vindobona]]s zu [[Römer]]n.
  
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===Motive===
*[[Antike]]
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Die sukzessive Ausweitung des römischen Bürgerrechts ist eine wesentliche Konstante der kaiserlichen Politilk.
*[[Archäologie]], [[Stadtarchäologie Wien]]
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*[[Ausgrabungen]]
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Die einschneidende Maßnahme der Constitutio Antoniniana stieß auf einen verblüffend geringen Widerhall in der zeitgenössischen und darauffolgenden Geschichtsschreibung. Cassius Dio erwähnt sie eher beiläufig und als Motiv, die Erbschaftssteuer auf die Neubürger auszudehnen.<ref>Ein finanzielles Motiv ist nach Auffassung von Buraselis eine unzureichende Begründung: "Eigentümer großer Vermögen seien allen Anzeichen nach ohnehin römische Bürger". Außerdem fällt durch das römsiche Bürgerrecht der Anreiz weg, dieses durch die Absolvierung des Militärdienstes zu erlangen. Kostas Buraselis: ΘΕΙΑ ΔΩΡΕΑ. Das göttlich-kaiserliche Geschenk. Studien zur Politik der Severer und zur Constitutio Antoniniana. Wien: Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften 2007, S. 6-13.</ref>
*[[Hoher Markt]]
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*[[Leopoldsberg]]
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Der Kaiser selbst stellt die Verleihung des Bürgerrechts als eine Dankesbezeugung an die Götter dar. Durch den erweiterten Personenkreis römischer Bürger, erhalten auch die Götter neue Teilnehmer ihres Kultes.
*[[Limesstraße]]
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*[[Marc-Anton-Gruppe|Marc-Anton-Denkmal]]
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===Auswirkungen===
*[[Marc Aurel]]
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Durch die Ausweitung des Bürgerreichts führt zur Anwendung des römischen Rechts auf die betroffene Personengruppe. Lokale Rechtssysteme innerhalb des Reichsgebiets wurden somit obsolet.
*[[Marcus Aurelius Probus|Probus Marcus Aurelius]]
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*[[Michaelerplatz]]
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Für Mary Beard sind die Auswirkungen des Constitutio Antoniniana derart einschneidend, dass sie das Ereignis als Ende der römischen Geschichte interpretiert: "Meine geschichte Roms endet 212 n. Chr. mit dem krönenden Moment, als Kaiser Caracalla jeden freien Einwohner des Römischen Reiches zum vollgültigen römischen Bürger erklärte, damit den Unterschied zwischen Eroberern und Unterworfenen aufweichte und die nahezu tausend Jahre zuvor begonnene Ausdehnung der Rechte und Privilegien römischer Bürger auf andere Einwohner des Reiches zum Abschluss brachte."<ref>Mary Beard: SPQR. Die tausendjährige Geschichte Roms. Frankfurt am Main: Fischer 2016, S. 17</ref>
*[[Römische Kaiserzeit]]
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*[[Römermuseum]]
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==Quellen==
*[[Vindobona]]
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* Cassius Dio: Ῥωμαϊκὴ ἱστορία
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==Literatur==
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*Mary Beard: SPQR. Die tausendjährige Geschichte Roms. Frankfurt am Main: Fischer 2016
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*Kostas Buraselis: ΘΕΙΑ ΔΩΡΕΑ. Das göttlich-kaiserliche Geschenk. Studien zur Politik der Severer und zur Constitutio Antoniniana. Wien: Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften 2007
  
 
==Links==
 
==Links==
 
*[https://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%B6misches_B%C3%BCrgerrecht Wikipedia: Römisches Bürgerrecht]
 
*[https://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%B6misches_B%C3%BCrgerrecht Wikipedia: Römisches Bürgerrecht]
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==Einzelnachweise==
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<references>

Version vom 23. Mai 2017, 13:43 Uhr

Kaiser Caracalla machte 212 sämtliche freien Reichsbewohner zu Römischen Bürgern. © KHM-Museumsverband
Daten zum Ereignis
Art des Ereignisses Verfassungsänderung„Verfassungsänderung“ befindet sich nicht in der Liste (Anschlag, Besetzung, Brand, Bürgerinitiative, Demonstration, Krieg, Schlacht, Epidemie, Epoche, Expedition, ...) zulässiger Werte für das Attribut „Art des Ereignisses“.
Datum von 11. Juli 0212 JL
Datum bis
Thema
Veranstalter
Teilnehmerzahl
Gewalt
PageID 49952
GND
WikidataID
Objektbezug
Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Recherche
Letzte Änderung am 23.05.2017 durch WIEN1.lanm08mic
Bildname MK RO 015308 1.jpg
Bildunterschrift Kaiser Caracalla machte 212 sämtliche freien Reichsbewohner zu Römischen Bürgern. © KHM-Museumsverband

Es wurden keine Personen erfasst.

Es gibt keine Adressen zu diesem Ereignis.

Es wurden keine Bezeichnungen erfasst!

Archäologische Funde in Wien.

Römisches Bürgerrecht

Definition

Das römische Bürgerrecht (civitas Romana) war in der Antike das Bürgerrecht der (freien) Einwohner Roms. Nachdem sich der römische Herrschaftsbereich immer weiter ausdehnte, wurde das Bürgerrecht weiteren Personengruppen verliehen. Außer durch Geburt konnte das Bürgerreicht beispielsweise auch durch Freilassung für Sklaven, oder durch absolvierten Militärdienst erhalten werden.

Constitutio Antoniniana=

Wiener werden Römer

Am 11. Juli 212 verlieh Kaiser Caracalla mit der Constitutio Antoniniana das römische Bürgerrecht an alle (freien) Reichsbewohner.[1] Somit wurden also auch die Einwohner Vindobonas zu Römern.

Motive

Die sukzessive Ausweitung des römischen Bürgerrechts ist eine wesentliche Konstante der kaiserlichen Politilk.

Die einschneidende Maßnahme der Constitutio Antoniniana stieß auf einen verblüffend geringen Widerhall in der zeitgenössischen und darauffolgenden Geschichtsschreibung. Cassius Dio erwähnt sie eher beiläufig und als Motiv, die Erbschaftssteuer auf die Neubürger auszudehnen.[2]

Der Kaiser selbst stellt die Verleihung des Bürgerrechts als eine Dankesbezeugung an die Götter dar. Durch den erweiterten Personenkreis römischer Bürger, erhalten auch die Götter neue Teilnehmer ihres Kultes.

Auswirkungen

Durch die Ausweitung des Bürgerreichts führt zur Anwendung des römischen Rechts auf die betroffene Personengruppe. Lokale Rechtssysteme innerhalb des Reichsgebiets wurden somit obsolet.

Für Mary Beard sind die Auswirkungen des Constitutio Antoniniana derart einschneidend, dass sie das Ereignis als Ende der römischen Geschichte interpretiert: "Meine geschichte Roms endet 212 n. Chr. mit dem krönenden Moment, als Kaiser Caracalla jeden freien Einwohner des Römischen Reiches zum vollgültigen römischen Bürger erklärte, damit den Unterschied zwischen Eroberern und Unterworfenen aufweichte und die nahezu tausend Jahre zuvor begonnene Ausdehnung der Rechte und Privilegien römischer Bürger auf andere Einwohner des Reiches zum Abschluss brachte."[3]

Quellen

  • Cassius Dio: Ῥωμαϊκὴ ἱστορία

Literatur

  • Mary Beard: SPQR. Die tausendjährige Geschichte Roms. Frankfurt am Main: Fischer 2016
  • Kostas Buraselis: ΘΕΙΑ ΔΩΡΕΑ. Das göttlich-kaiserliche Geschenk. Studien zur Politik der Severer und zur Constitutio Antoniniana. Wien: Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften 2007

Links

Einzelnachweise

<references>

  1. Ausgenommen waren die sogenannten "dediticii".
  2. Ein finanzielles Motiv ist nach Auffassung von Buraselis eine unzureichende Begründung: "Eigentümer großer Vermögen seien allen Anzeichen nach ohnehin römische Bürger". Außerdem fällt durch das römsiche Bürgerrecht der Anreiz weg, dieses durch die Absolvierung des Militärdienstes zu erlangen. Kostas Buraselis: ΘΕΙΑ ΔΩΡΕΑ. Das göttlich-kaiserliche Geschenk. Studien zur Politik der Severer und zur Constitutio Antoniniana. Wien: Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften 2007, S. 6-13.
  3. Mary Beard: SPQR. Die tausendjährige Geschichte Roms. Frankfurt am Main: Fischer 2016, S. 17