Bund deutscher Mädel: Unterschied zwischen den Versionen
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Bund deutscher Mädel (BDM), gegründet im Frühjahr 1930, war innerhalb der [[Hitlerjugend]] die Organisation für die vierzehn- bis fünfzehnjährigen Mädchen, wogegen die zehn- bis vierzehnjährigen Mädchen im „Jungmädelbund" organisiert wurden. | Bund deutscher Mädel (BDM), gegründet im Frühjahr 1930, war innerhalb der [[Hitlerjugend]] die Organisation für die vierzehn- bis fünfzehnjährigen Mädchen, wogegen die zehn- bis vierzehnjährigen Mädchen im „Jungmädelbund" organisiert wurden. | ||
− | In Österreich zählte der BDM 1934-1938 zu den illegalen NS-Organisationen. 1939 wurde die Mitgliedschaft beim BDM gesetzliche Pflicht (Kundmachung des Reichsstatthalters von Österreich vom 25. März 1939). | + | In Österreich zählte der BDM 1934-1938 zu den illegalen NS-Organisationen. 1939 wurde die Mitgliedschaft beim BDM gesetzliche Pflicht (Kundmachung des Reichsstatthalters von Österreich vom 25. März 1939). Der Schwerpunkt der BDM-Arbeit lag neben der weltanschaulichen Schulung und körperlichen Ertüchtigung der Mädchen vor allem auch bei deren Vorbereitung auf ihre „Mission als Mutter". |
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− | Der Schwerpunkt der BDM-Arbeit lag neben der weltanschaulichen Schulung und körperlichen Ertüchtigung der Mädchen vor allem auch bei deren Vorbereitung auf ihre „Mission als Mutter". | ||
Während des Zweiten Weltkriegs wurden die BDM-Angehörigen im Rahmen des „Kriegseinsatzes der Hitlerjugend" zu Hilfsdiensten in Lazaretten und Krankenhäusern, Nähstuben und Kindergärten herangezogen. | Während des Zweiten Weltkriegs wurden die BDM-Angehörigen im Rahmen des „Kriegseinsatzes der Hitlerjugend" zu Hilfsdiensten in Lazaretten und Krankenhäusern, Nähstuben und Kindergärten herangezogen. |
Version vom 27. Mai 2014, 19:29 Uhr
Bund deutscher Mädel (BDM), gegründet im Frühjahr 1930, war innerhalb der Hitlerjugend die Organisation für die vierzehn- bis fünfzehnjährigen Mädchen, wogegen die zehn- bis vierzehnjährigen Mädchen im „Jungmädelbund" organisiert wurden.
In Österreich zählte der BDM 1934-1938 zu den illegalen NS-Organisationen. 1939 wurde die Mitgliedschaft beim BDM gesetzliche Pflicht (Kundmachung des Reichsstatthalters von Österreich vom 25. März 1939). Der Schwerpunkt der BDM-Arbeit lag neben der weltanschaulichen Schulung und körperlichen Ertüchtigung der Mädchen vor allem auch bei deren Vorbereitung auf ihre „Mission als Mutter".
Während des Zweiten Weltkriegs wurden die BDM-Angehörigen im Rahmen des „Kriegseinsatzes der Hitlerjugend" zu Hilfsdiensten in Lazaretten und Krankenhäusern, Nähstuben und Kindergärten herangezogen.