Arbeitszeit: Unterschied zwischen den Versionen

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Arbeitszeit. Die Arbeitszeit unterlag bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts keiner obrigkeitlichen Regelung. Eine Erhebung der niederösterreichischen Handelskammer ergab 1869, daß die bis dahin durchschnittlich üblich gewesene zwölf bis vierzehn stündige tägliche Arbeit (Brauereiarbeiter arbeiteten bis zu 18 Stunden täglich) im allgemein auf effektiv zehn bis elf Stunden täglich herabgesetzt worden sei, allerdings ohne gesetzliche Fixierung. Erst die zweite Novelle zur Gewerbeordnung 1859 vom 9. März 1885 legte den elf stündigen Arbeitstag, die sechs Tage Woche und eine 24 stündige Sonntagsruhe gesetzlich fest. Bei der sozialdemokratischen Jänner-Mai-Feier 1890 wurde erstmals die Forderung nach dem Acht-Stunden-Tag erhoben ([[Maifeier]]) und in der Folge regelmäßig bei sozialdemokratischen Demonstrationen und Maiaufmärschen gefordert. 1895 wurde das Gesetz zur Regelung der Sonn- und Feiertagsruhe beschlossen, doch wurden die Regelungen häufig mißachtet. 1919 wurden der Acht-Stunden-Tag und die 48 stündige wöchentliche Arbeitszeit (davon sechs Stunden am Samstag) gesetzlich verankert. 1959 wurde im Rahmen eines zwischen Bundeskammer und ÖGB („Sozialpartnerschaft") vereinbarten Generalkollektivvertrags die 45-Stunden-Woche eingeführt; allmählich war die Arbeitszeit am Samstag von sechs auf vier Stunden herabgesetzt worden, ab 30. Dezember 1959 war jeder zweite Samstag arbeitsfrei (gültig in 43 Magistratsabteilungen). 1968 forderte der sechste Bundeskongreß des ÖGB die 40-Stunden-Woche, die ab Jänner 1975 eingeführt wurde. Auf dem zwölften Bundeskongreß 1991 in Wien wurde die 35-Stunden-Woche, die bereits seit längerem im Gespräch stand, offiziell gefordert.
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Arbeitszeit. Die Arbeitszeit unterlag bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts keiner obrigkeitlichen Regelung. Eine Erhebung der niederösterreichischen Handelskammer ergab 1869, daß die bis dahin durchschnittlich üblich gewesene zwölf- bis vierzehnstündige tägliche Arbeit (Brauereiarbeiter arbeiteten bis zu 18 Stunden täglich) im allgemein auf effektiv zehn bis elf Stunden täglich herabgesetzt worden sei, allerdings ohne gesetzliche Fixierung. Erst die zweite Novelle zur Gewerbeordnung 1859 vom 9. März 1885 legte den elfstündigen Arbeitstag, die Sechs-Tage-Woche und eine 24-stündige Sonntagsruhe gesetzlich fest. Bei der sozialdemokratischen 1.-Mai-Feier 1890 wurde erstmals die Forderung nach dem Acht-Stunden-Tag erhoben ([[Maifeier]]) und in der Folge regelmäßig bei sozialdemokratischen Demonstrationen und Maiaufmärschen gefordert. 1895 wurde das Gesetz zur Regelung der Sonn- und Feiertagsruhe beschlossen, doch wurden die Regelungen häufig mißachtet. 1919 wurden der Acht-Stunden-Tag und die 48-stündige wöchentliche Arbeitszeit (davon sechs Stunden am Samstag) gesetzlich verankert. 1959 wurde im Rahmen eines zwischen Bundeskammer und ÖGB („Sozialpartnerschaft") vereinbarten Generalkollektivvertrags die 45-Stunden-Woche eingeführt; allmählich war die Arbeitszeit am Samstag von sechs auf vier Stunden herabgesetzt worden, ab 30. Dezember 1959 war jeder zweite Samstag arbeitsfrei (gültig in 43 Magistratsabteilungen). 1968 forderte der sechste Bundeskongreß des ÖGB die 40-Stunden-Woche, die ab Jänner 1975 eingeführt wurde. Auf dem zwölften Bundeskongreß 1991 in Wien wurde die 35-Stunden-Woche, die bereits seit längerem im Gespräch stand, offiziell gefordert.

Version vom 19. März 2014, 15:45 Uhr

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Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Letzte Änderung am 19.03.2014 durch WIEN1.lanm09mer

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Arbeitszeit. Die Arbeitszeit unterlag bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts keiner obrigkeitlichen Regelung. Eine Erhebung der niederösterreichischen Handelskammer ergab 1869, daß die bis dahin durchschnittlich üblich gewesene zwölf- bis vierzehnstündige tägliche Arbeit (Brauereiarbeiter arbeiteten bis zu 18 Stunden täglich) im allgemein auf effektiv zehn bis elf Stunden täglich herabgesetzt worden sei, allerdings ohne gesetzliche Fixierung. Erst die zweite Novelle zur Gewerbeordnung 1859 vom 9. März 1885 legte den elfstündigen Arbeitstag, die Sechs-Tage-Woche und eine 24-stündige Sonntagsruhe gesetzlich fest. Bei der sozialdemokratischen 1.-Mai-Feier 1890 wurde erstmals die Forderung nach dem Acht-Stunden-Tag erhoben (Maifeier) und in der Folge regelmäßig bei sozialdemokratischen Demonstrationen und Maiaufmärschen gefordert. 1895 wurde das Gesetz zur Regelung der Sonn- und Feiertagsruhe beschlossen, doch wurden die Regelungen häufig mißachtet. 1919 wurden der Acht-Stunden-Tag und die 48-stündige wöchentliche Arbeitszeit (davon sechs Stunden am Samstag) gesetzlich verankert. 1959 wurde im Rahmen eines zwischen Bundeskammer und ÖGB („Sozialpartnerschaft") vereinbarten Generalkollektivvertrags die 45-Stunden-Woche eingeführt; allmählich war die Arbeitszeit am Samstag von sechs auf vier Stunden herabgesetzt worden, ab 30. Dezember 1959 war jeder zweite Samstag arbeitsfrei (gültig in 43 Magistratsabteilungen). 1968 forderte der sechste Bundeskongreß des ÖGB die 40-Stunden-Woche, die ab Jänner 1975 eingeführt wurde. Auf dem zwölften Bundeskongreß 1991 in Wien wurde die 35-Stunden-Woche, die bereits seit längerem im Gespräch stand, offiziell gefordert.