Pfleger
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Daten zum Eintrag
1) Vorsteher, Verwalter, Vorgesetzter, Verweser (einer Behörde, einer kirchlichen oder politischen Institution, eines Schlosses, einer Grundherrschaft).
2) Gerichtsbeamter, der den Landrichter in der Amtsführung vertritt.
3) Vormund oder Sachwalter, der unmündige oder abwesende Personen vertritt.
Literatur
- Jakob Ebner: Wörterbuch historischer Berufsbezeichnungen. Berlin / Boston: de Gruyter 2015, S. 544
- Gerlinde Sanford: Wörterbuch von Berufsbezeichnungen aus dem siebzehnten Jahrhundert. Gesammelt aus den Wiener Totenprotokollen der Jahre 1648-1668 und einigen weiteren Quellen. Bern / Frankfurt am Main: Lang 1975 (Europäische Hochschulschriften. Reihe 1: Deutsche Sprache und Literatur, 136), S. 99