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Fürsorgeabgabe

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Letzte Änderung am 23.07.2013 durch WIEN1.lanm08w10

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Fürsorgeabgabe, Gemeindeabgabe für Öffentliche Fürsorgezwecke im Gebiet der Stadt Wien, die als eine Art Lohnsteuer eingehoben, erstmals am 4. August 1920 (Nö. LGVB1. Nr. 728) beschlossen und in den Folgejahren mehrfach abgeändert wurde. Bemessungsgrundlage war die Lohn- bzw. Gehaltssumme; die Abgabe betrug zunächst 2 %, ab 11. März 1921 4 %, Banken, Bankiers und Personen, die gewerbsmäßig Geld- oder Kreditgeschäfte betrieben, ab 29. August 1922 8 %; kleine Regulierungen ergaben sich in den folgenden Jahren (unter anderem Banken ab 1930 nur 6 %). Die Fürsorgeabgabe stieß bei der christlichsozialen Opposition auf Ablehnung, obwohl sich die übrigen Bundesländer dem Beispiel Wiens angeschlossen hatten; man machte die Einhebung der Fürsorgeabgabe für das Steigen der Arbeitslosigkeit verantwortlich. Ein formeller Antrag Kunschaks 1930, die Fürsorgeabgabe abzuändern, wurde abgelehnt; als sich die Opposition an den Verfassunsgerichtshof wendete, wurde sie abgewiesen. Trotz der Ablehnung seitens der Opposition wurde die Fürsorgeabgabe nach 1934 beibehalten. Die Fürsorgeabgabe bildete einen wesentlichen Bestandteil des Gemeindebudgets in der 1. Republik (1923: 43,1 Millionen Schilling, Höchststand 1929: 79,6 Millionen Schilling, 1933: 47,4 Millionen Schilling).

Literatur

Wr. Sehr. 6, 84ff.