Konkordat

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Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Letzte Änderung am 5.09.2013 durch WIEN1.lanm08w04

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Konkordat (lateinisch concordia = Eintracht), Vertrag zwischen der päpstlichen Kurie und einem Staat zur Regelung der dortigen kirchlichen Verhältnisse. Das Wiener Konkordat mit König Friedrich IV. (1448) bestätigte den Vorrang des Papstes gegenüber dem Konzil und regelte die Vorgangsweise bei der Besetzung kirchlichen Ämter und Pfründen. Das Konkordat von 1855 mit Franz Joseph I. sicherte der katholische Kirche maßgebenden Einfluß auf Unterricht und Eheschließungen, wurde aber nach Verkündigung des päpstlichen Unfehlbarkeitsdogmas (1870) vom Kaiser gekündigt. Das mit der Republik 1933 abgeschlossene und 1934 in Kraft gesetzte Konkordat (das den Grundsätzen des Ständestaats Rechnung trug) galt bis 1938. Die Diskussion um sein Wiederaufleben nach 1945 wurde 1958 durch eine zeitgemäße Modifizierung beendet.

Literatur

  • Österreich und der Vatikan. Katalog Historisches Institut beim Österreich Kulturinstitut in Rom. 1987