Kapitel

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Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Letzte Änderung am 28.10.2018 durch WIEN1.lanm08su4

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Kapitel (von lateinischen caput = Haupt).

'1) Vollversammlung einer Ordensgemeinschaft: Generalkapitel für den gesamten Orden; Kapitel der einzelnen Klöster, die in einem besonderen Raum, dem Kapitelsaal, abgehalten werden.

2) Bezeichnung für Körperschaften von Weltgeistlichen: Man unterscheidet zwischen dem Domkapitel (das bei einer Bischofskirche eingerichtet ist; Wahl und Unterstützung des Bischofs), und dem Kollegiatkapitel (an dessen Spitze ein Propst steht). Die Mitglieder eines Dom- oder Kollegiatkapitels heißen Kanoniker (von griechischen canon = Regel) und erhalten Pfründen (zinsenbringendes Ausstattungsgut). In Wien wurde das 1365 von Rudolf IV. gegründet Kollegiatkapitel bei St. Stephan nach Inkrafttreten der Bistumserrichtung (1480) zum Domkapitel erhoben.

Literatur

  • Josef Hofer / Karl Rahner [Hg.]: Lexikon für TheoIogie und Kirche 5. Freiburg im Breisgau: Herder 1960, Spalte 1326
  • Josef Hofer / Karl Rahner [Hg.]: Lexikon für TheoIogie und Kirche 6. Freiburg im Breisgau: Herder 1961, Spalte 374