Volksschule

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Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Letzte Änderung am 13.08.2013 durch WIEN1.lanm08w14

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Volksschule, Schulform, die alle Kinder nach vollendetem sechsten Lebensjahr zu besuchen haben. Als Nachfolgeinstitut der Trivialschule durch das Reichsvolksschulgesetz 1869 geregelt.

Die Schulpflicht konnte damals durch den Besuch von acht Jahren Volksschule oder fünf Jahren Volksschule und drei Jahren Bürgerschule erfüllt werden.

Bereits im 13. Jahrhundert errichteten die aufblühenden Städte parallel zu den Kloster- und Domschulen aufgrund des zunehmenden Handels- und Geschäftsverkehrs sogenannte Stadtschulen (die erste Stadtschule in Österreich war die Bürgerschule zu Sankt Stephan), die vielleicht schon unter Heinrich II. Jasomirgott bestand. Der Unterricht umfaßte zunächst Lesen und Schreiben, beides in lateinischer Sprache.

Eine alte Stadtschule aus dem 12. Jahrhundert besaß Eger, im 13. Jahrhundert folgten weitere in Leipa, Aussig und Leitmeritz, im 14. Jahrhundert beispielsweise in Sankt Pölten, Hainburg, Laa, Perchtoldsdorf und Weitra. Erst durch die Schaffung des Haupt- und Mittelschulgesetzes 1927 wurde die Volksschule zu einer vier- beziehungsweise achtjährigen Schulform.

Pädagogische Strömungen (beispielsweise Reformpädagogik, Arbeitsschule) wurden besonders in der Volksschule wirksam. Durch das Auslaufen der sogenannte Volksschuloberstufe (fünfte- achte Klasse) nach dem Schulgesetzwerk von 1962 erhielt die Volksschule ihre heutige Gestalt als vierjährige Schulform, die eine grundlegende Allgemeinbildung vermittelt. 1982 kam zu den traditionellen Fächern der Volksschule eine lebende Fremdsprache als unverbindliche Übung; derzeit ist die Arbeit in der Volksschule durch zahlreiche pädagogische Innovationen gekennzeichnet (unter anderem, [auch in Schulpartnerschaften der Europäische Union] offene Lernformen, Montessori-Pädagogik, verbale Leistungsbeurteilung, Einsatz neuer Informationstechnologien).

Literatur

  • Piffl-Simonic: Geschichte der Erziehung und des Unterrichts. 1930 (Lehrpläne der Volksschule)