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+ | Schulform, die alle Kinder nach vollendetem sechsten Lebensjahr zu besuchen haben. Als Nachfolgeinstitut der [[Trivialschule]] durch das [[Reichsvolksschulgesetz]] 1869 geregelt. Die [[Schulpflicht]] konnte damals durch den Besuch von acht Jahren Volksschule oder fünf Jahren Volksschule und drei Jahren [[Bürgerschule]] erfüllt werden. Erst durch die Schaffung des Haupt- und Mittelschulgesetzes 1927 wurde die Volksschule zu einer vier- beziehungsweise achtjährigen Schulform. | ||
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Pädagogische Strömungen (beispielsweise Reformpädagogik, Arbeitsschule) wurden besonders in der Volksschule wirksam. Durch das Auslaufen der sogenannten Volksschuloberstufe (fünfte bis achte Klasse) nach dem [[Schulgesetzwerk 1962|Schulgesetzwerk]] von 1962 erhielt die Volksschule ihre heutige Gestalt als vierjährige Schulform, die eine grundlegende Allgemeinbildung vermittelt. 1982 kam zu den traditionellen Fächern der Volksschule eine lebende Fremdsprache als unverbindliche Übung; derzeit ist die Arbeit in der Volksschule durch zahlreiche pädagogische Innovationen gekennzeichnet (unter anderem, [auch in Schulpartnerschaften der Europäischen Union] offene Lernformen, [[Montessori-Pädagogik]], verbale Leistungsbeurteilung, Einsatz neuer Informationstechnologien). | Pädagogische Strömungen (beispielsweise Reformpädagogik, Arbeitsschule) wurden besonders in der Volksschule wirksam. Durch das Auslaufen der sogenannten Volksschuloberstufe (fünfte bis achte Klasse) nach dem [[Schulgesetzwerk 1962|Schulgesetzwerk]] von 1962 erhielt die Volksschule ihre heutige Gestalt als vierjährige Schulform, die eine grundlegende Allgemeinbildung vermittelt. 1982 kam zu den traditionellen Fächern der Volksschule eine lebende Fremdsprache als unverbindliche Übung; derzeit ist die Arbeit in der Volksschule durch zahlreiche pädagogische Innovationen gekennzeichnet (unter anderem, [auch in Schulpartnerschaften der Europäischen Union] offene Lernformen, [[Montessori-Pädagogik]], verbale Leistungsbeurteilung, Einsatz neuer Informationstechnologien). | ||
== Literatur== | == Literatur== | ||
* Rudolf Piffl / Anton Herget / Anton Weiß: Geschichte der Erziehung und des Unterrichts. Bearbeitet und erweitert von Rudolf Piffl und Anton Simonic. Wien: Österreichischer Bundesverlag <sup>3</sup>1930 (Lehrpläne der Volksschule) | * Rudolf Piffl / Anton Herget / Anton Weiß: Geschichte der Erziehung und des Unterrichts. Bearbeitet und erweitert von Rudolf Piffl und Anton Simonic. Wien: Österreichischer Bundesverlag <sup>3</sup>1930 (Lehrpläne der Volksschule) |
Version vom 10. August 2021, 12:23 Uhr
Schulform
Schulform, die alle Kinder nach vollendetem sechsten Lebensjahr zu besuchen haben. Als Nachfolgeinstitut der Trivialschule durch das Reichsvolksschulgesetz 1869 geregelt. Die Schulpflicht konnte damals durch den Besuch von acht Jahren Volksschule oder fünf Jahren Volksschule und drei Jahren Bürgerschule erfüllt werden. Erst durch die Schaffung des Haupt- und Mittelschulgesetzes 1927 wurde die Volksschule zu einer vier- beziehungsweise achtjährigen Schulform.
Schulbesuch
Noch 1890 besuchten rund 60% der Volksschülerinnen und Volksschüler nach Ende der Schulpflicht Berufsvorbereitungskurse um den fehlenden Volksschulabschluss nachzuholen. Schüler die nicht von der Volksschule in die Bürgerschule übertraten hatten häufig keinen ausreichenden Bildungsstand. Nach der Eingemeidung der Vororte verschärfte sich das Problem noch einige Zeit weiter.
Schulreformen
Pädagogische Strömungen (beispielsweise Reformpädagogik, Arbeitsschule) wurden besonders in der Volksschule wirksam. Durch das Auslaufen der sogenannten Volksschuloberstufe (fünfte bis achte Klasse) nach dem Schulgesetzwerk von 1962 erhielt die Volksschule ihre heutige Gestalt als vierjährige Schulform, die eine grundlegende Allgemeinbildung vermittelt. 1982 kam zu den traditionellen Fächern der Volksschule eine lebende Fremdsprache als unverbindliche Übung; derzeit ist die Arbeit in der Volksschule durch zahlreiche pädagogische Innovationen gekennzeichnet (unter anderem, [auch in Schulpartnerschaften der Europäischen Union] offene Lernformen, Montessori-Pädagogik, verbale Leistungsbeurteilung, Einsatz neuer Informationstechnologien).
Literatur
- Rudolf Piffl / Anton Herget / Anton Weiß: Geschichte der Erziehung und des Unterrichts. Bearbeitet und erweitert von Rudolf Piffl und Anton Simonic. Wien: Österreichischer Bundesverlag 31930 (Lehrpläne der Volksschule)