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Mit der bürgerlichen Emanzipation im [[Langes 19. Jahrhundert|19. Jahrhundert]] wuchs bei den Menschen das Bedürfnis, in ihrer Freizeit gemeinsam aktiv zu sein. Erleichtert wurde das durch das [[Staatsgrundgesetz vom 21. Dezember 1867|Staatsgrundgesetz von 1867]]. Dieses garantierte beispielsweise das Recht der Vereinsbildung. Noch im gleichen Jahr wurden mit dem Vereinsgesetz genauere Regelungen getroffen.
 
Mit der bürgerlichen Emanzipation im [[Langes 19. Jahrhundert|19. Jahrhundert]] wuchs bei den Menschen das Bedürfnis, in ihrer Freizeit gemeinsam aktiv zu sein. Erleichtert wurde das durch das [[Staatsgrundgesetz vom 21. Dezember 1867|Staatsgrundgesetz von 1867]]. Dieses garantierte beispielsweise das Recht der Vereinsbildung. Noch im gleichen Jahr wurden mit dem Vereinsgesetz genauere Regelungen getroffen.
  
 
==Behördliche Zuständigkeit==
 
==Behördliche Zuständigkeit==
Die Bildung und Auflösung eines Vereins sowie die Änderung der Statuten waren bei der Vereinsbehörde anzumelden. Die rechtlichen Grundlagen bildeten das Vereinspatent vom 26. November 1852<ref>[https://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=rgb&datum=1852&page=1195 Kaiserliches Patent vom 26. November 1852 [...] wodurch neue gesetzliche Bestimmungen über Vereine (Vereinsgesetz) angeordnet werden, Reichsgesetzblatt 253/1852]</ref> und das Vereinsgesetz vom 15. November 1867 <ref>[https://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=rgb&datum=18670004&seite=00000377 Gesetz vom 15. November 1867 über das Vereinsrecht, Reichsgesetzblatt 134/1867]</ref>. Bestanden gesetzliche Hindernisse, konnte die Bildung untersagt werden.
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Die Bildung und Auflösung eines Vereins sowie die Änderung der Statuten waren bei der Vereinsbehörde anzumelden. Die rechtlichen Grundlagen bildeten das Vereinspatent vom 26. November 1852<ref>[https://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=rgb&datum=1852&page=1195 Kaiserliches Patent vom 26. November 1852 (...) wodurch neue gesetzliche Bestimmungen über Vereine (Vereinsgesetz) angeordnet werden, Reichsgesetzblatt 253/1852]</ref> und das Vereinsgesetz vom 15. November 1867 <ref>[https://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=rgb&datum=18670004&seite=00000377 Gesetz vom 15. November 1867 über das Vereinsrecht, Reichsgesetzblatt 134/1867]</ref>. Bestanden gesetzliche Hindernisse, konnte die Bildung untersagt werden.
 
Die von der niederösterreichischen Landesbehörde ([[Niederösterreichische Statthalterei|Statthalterei]]) durchgeführten Aufgaben der Vereinsbehörde wurden 1920 im Zusammenhang mit der Neuschaffung des Bundeslandes Wien vom Magistrat der Stadt Wien (damalige [[Magistratsabteilung 62 - Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten | Magistratsabteilung 49]]) übernommen. 1974 gingen die Kompetenzen der Vereinsbehörde an die Bundespolizeidirektion Wien über.
 
Die von der niederösterreichischen Landesbehörde ([[Niederösterreichische Statthalterei|Statthalterei]]) durchgeführten Aufgaben der Vereinsbehörde wurden 1920 im Zusammenhang mit der Neuschaffung des Bundeslandes Wien vom Magistrat der Stadt Wien (damalige [[Magistratsabteilung 62 - Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten | Magistratsabteilung 49]]) übernommen. 1974 gingen die Kompetenzen der Vereinsbehörde an die Bundespolizeidirektion Wien über.
  
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*[https://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=rgb&datum=18670004&seite=00000377 Gesetz vom 15. November 1867 über das Vereinsrecht, Reichsgesetzblatt 134/1867]
 
*[https://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=rgb&datum=18670004&seite=00000377 Gesetz vom 15. November 1867 über das Vereinsrecht, Reichsgesetzblatt 134/1867]
  
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==Literatur==
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* Gertrude Rothkappl: Die Zerschlagung österreichischer Vereine, Organisationen, Verbände, Stiftungen und Fonds. Die Tätigkeit des Stillhaltekommissars in den Jahren 1938-1939. Diss. Univ. Wien. Wien 1996
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*Angelika Shoshana Jensen: Jüdisch-nationales und zionistisches Vereinsleben in den Städten des späten 19. und frühen 20. Jahrhunderts. In: Juden in der Stadt. Hg. von Fritz Mayrhofer und  Ferdinand Opll. Linz: Österreichischer Arbeitskreis für Stadtgeschichteforschung  1999, S. 365-379
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*[https://hiko.univie.ac.at/PDF/21-1.pdf Verena Pawlowsky, Edith Leisch-Prost, Christian Klösch: Vereine im Nationalsozialismus. Vermögensentzug durch den Stillhaltekommissar für Vereine, Organisationen und Verbände und Aspekte der Restitution in Österreich nach 1945. Wien: Oldenbourg 2004 (Veröffentlichungen der Österreichischen Historikerkommission, 21)]
 
==Einzelnachweise==
 
==Einzelnachweise==
 
<references />
 
<references />

Aktuelle Version vom 15. Juni 2023, 12:18 Uhr

Daten zum Eintrag
Datum von
Datum bis
Objektbezug Vereinsunterlagen
Quelle
Export RDF-Export (Resource Description Framework) RDF
Recherche
Letzte Änderung am 15.06.2023 durch WIEN1.lanm08gat

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Mit der bürgerlichen Emanzipation im 19. Jahrhundert wuchs bei den Menschen das Bedürfnis, in ihrer Freizeit gemeinsam aktiv zu sein. Erleichtert wurde das durch das Staatsgrundgesetz von 1867. Dieses garantierte beispielsweise das Recht der Vereinsbildung. Noch im gleichen Jahr wurden mit dem Vereinsgesetz genauere Regelungen getroffen.

Behördliche Zuständigkeit

Die Bildung und Auflösung eines Vereins sowie die Änderung der Statuten waren bei der Vereinsbehörde anzumelden. Die rechtlichen Grundlagen bildeten das Vereinspatent vom 26. November 1852[1] und das Vereinsgesetz vom 15. November 1867 [2]. Bestanden gesetzliche Hindernisse, konnte die Bildung untersagt werden. Die von der niederösterreichischen Landesbehörde (Statthalterei) durchgeführten Aufgaben der Vereinsbehörde wurden 1920 im Zusammenhang mit der Neuschaffung des Bundeslandes Wien vom Magistrat der Stadt Wien (damalige Magistratsabteilung 49) übernommen. 1974 gingen die Kompetenzen der Vereinsbehörde an die Bundespolizeidirektion Wien über.

Erste Vereine gegründet

Zu den ältesten Sportvereinen in Wien zählen der Österreichische Alpenverein (1862), das Erste Wiener Ruderclub LIA (1863), der Jockey Club (Pferderennsport, 1867), der Wiener Eislauf-Verein (1867), der Ruderclub "Donauhort" (1868) sowie der Wiener Vélocipède-Club (Radfahren, 1869). In den 1880er-Jahren entstanden die ersten Tennis- (Wiener Lawn-Tennis-Club, 1885) und Schwimmvereine (Erster Wiener Amateur Schwimmclub, 1887). In den 1890er-Jahren wurden etwa der Erste Wiener Schiverein (1891), aber auch die ersten Fußballvereine (etwa First Vienna Football Club, 1894) ins Leben gerufen.

Die Arbeitersportbewegung

Im Zuge der Entstehung der Arbeiterbewegung formierte sich auch eine breite Arbeitersportbewegung. Zu deren frühesten Gründungen zählten der Arbeiter-Radfahrverein "Die Biene" (1893), der Allgemeine Turnverein in Wien (1894) sowie der Touristenverein "Die Naturfreunde" (1895).

Zu einer weiteren Ausdifferenzierung im Vereinswesen führt die starke Zuwanderung nach Wien am Beginn des 20. Jahrhunderts. Schon 1867 war mit dem Turnverein "Sokol" der erste tschechische Sportverein entstanden, 1902 mit "Slovan" der erste tschechische Fußballklub. Unter den spezifisch jüdischen Vereinen war der Sportklub "Hakoah" (1909) der berühmteste.

Liste von Wiener Vereinen

Siehe Kategorie:Verein.

Quellen

Literatur

Einzelnachweise