Urkunde: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Wien Geschichte Wiki
Wechseln zu:Navigation, Suche
Zeile 2: Zeile 2:
 
|Art des Begriffs=Quellenkunde
 
|Art des Begriffs=Quellenkunde
 
|Datum bis unbekannt=Nein
 
|Datum bis unbekannt=Nein
 +
|Objektbezug=Mittelalter
 
|Stadtplan Anzeige=Nein
 
|Stadtplan Anzeige=Nein
 
|Stadtplan Text=Stadtplan Wien Kulturgut
 
|Stadtplan Text=Stadtplan Wien Kulturgut

Version vom 10. Januar 2020, 21:21 Uhr

Flandrenserprivileg von 1208
Daten zum Begriff
Art des Begriffs Quellenkunde
Andere Bezeichnung
Frühere Bezeichnung
Nachweisbar von
Nachweisbar bis
Objektbezug Mittelalter
Quelle
Export RDF-Export (Resource Description Framework) RDF
Recherche
Letzte Änderung am 10.01.2020 durch WIEN1.lanm08son
Bildname Flandrenserprivileg.jpg
Bildunterschrift Flandrenserprivileg von 1208

Urkunden sind Schriftstücke, die unter Beachtung bestimmter Formen ausgefertigt und beglaubigt wurden, und rechtserheblicher Natur sind. Sie dienen damit als Beweis für ein Rechtsgeschäft. Abhängig von der Entstehungszeit und den Gepflogenheiten der jeweiligen Kanzlei können Urkunden vielfältige Formen annehmen.

Urkunden werden nach äußerer und innerer Form unterschieden. Zur äußeren Form gehören Beschreibstoff, Schreibstoff, Format, Layout, Schrift und Schriftzeichen oder etwa die Besiegelung, zur inneren Form etwa Sprache, Stil, Formular und Inhalt. In der Urkundenlehre wird je nach Aussteller zwischen Herrscher- und Papsturkunden unterschieden, die jeweils charakteristische Eigenheiten in äußerer und innerer Form aufweisen. Als dritte Kategorie ist die Privaturkunde zu nennen, in der alle Urkunden zusammengefasst sind, die nicht von Herrschern oder Päpsten ausgestellt wurden. Der Begriff wird dem breiten Spektrum an Ausstellern vom Kurfürsten über den Stadtrat bis hin zur Privatperson kaum gerecht, ist aber dennoch gebräuchlich.[1]

Urkundenformular

Die Glaubwürdigkeit der Urkunde ist an feste Formen gebunden, da erst die Verwendung bestimmter Formeln die Rechtskraft begründet.

Eingangsprotokoll

  • Invocatio: Anrufung Gottes, entweder als Text oder als Symbol
  • Intitulatio: Angabe von Name und Titel des Ausstellers
  • Devotio: Devotionsformel, meist „von Gottes Gnaden“
  • Inscriptio: Angabe von Name und Titel des Empfängers
  • Salutatio: Grußformel
  • Arenga: allgemeine Einleitung zum Text ohne Rechtserheblichkeit, erklärt häufig die Motivation für die Ausstellung

Text

  • Publicatio oder Promulgatio: öffentliche Willensbekundung des Ausstellers
  • Narratio: Darstellung der Umstände, die das Rechtsgeschäft erforderlich machen
  • Petitio: Angabe der Intervenienten beim Urkundenaussteller
  • Dispositio: verbindlicher Rechts- und Sachinhalt nach dem Willen des Ausstellers
  • Pertinenzformel: Aufzählung einzelner Bestandteile (etwa bei einer Schenkung)
  • Sanctio: Strafandrohung bei Zuwiderhandeln
  • Corroboratio: Beglaubigungsmittel und Nennung von Zeugen

Schlussprotokoll

  • Unterschriften durch Angabe der Namen
  • Monogramm
  • Datierung
  • Apprecatio: formelhafter Segenswunsch

Links

Literatur

  • Friedrich Beck, Eckart Henning (Hg.), Die archivalischen Quellen. Mit einer Einführung in die Historischen Hilfswissenschaften. 5. Auflage. Wien-Köln-Weimar: Böhlau Verlag 2012
  • Peter Csendes, Kanzlei, Kanzler, in: Lexikon des Mittelalters. 5. Band, Stuttgart - Weimar 1999, S. 910-912.
  • Heinrich Fichtenau, Das Urkundenwesen in Österreich vom 8. bis zum frühen 13. Jahrhundert (Mitteilungen des Instituts für österreichische Geschichtsforschung. Ergänzungsband 23), Wien 1971
  • *Klaus Lohrmann / Ferdinand Opll: Regesten zur Frühgeschichte von Wien. Wien: Verein für Geschichte der Stadt Wien [u.a.] 1981 (Forschungen und Beiträge zur Wiener Stadtgeschichte, 10)

Einzelnachweise

  1. Friedrich Beck, Eckart Henning (Hg.), Die archivalischen Quellen. Mit einer Einführung in die Historischen Hilfswissenschaften. 5. Auflage. Wien-Köln-Weimar: Böhlau Verlag 2012, S. 27