Stadtsenat: Unterschied zwischen den Versionen

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Stadtsenat. Im Zuge der Neugestaltung von Verfassung und Verwaltung der Stadt Wien (1920) wurde der [[Stadtrat]] durch den Stadtsenat ersetzt. Durch die Sonderstellung Wiens als eigenes Bundesland (ab 1. Jänner 1922) übernahm der Stadtsenat zugleich die Aufgaben der Landesregierung Dem Stadtsenat gehören der Bürgermeister und die (mindestens neun) Stadträte an, die vom Gemeinderat (nicht unbedingt aus seiner Mitte) gewählt werden; zwei dieser Stadträte werden jeweils gesondert zu Vizebürgermeistern gewählt. Neu war die Einrichtung der [[amtsführender Stadtrat|amtsführenden Stadträte]], die vom Gemeindetat als Leiter der einzelnen [[Geschäftsgruppen]] eingesetzt werden. Sie führen die Gemeinderats-Beschlüsse durch. Die vom Bürgermeister einberufenen Sitzungen des Stadtsenats, in denen neben den Verwaltungangelegenheiten besondere Personalfragen erledigt werden, sind nicht öffentlich Der Stadtsenat bereitet die Tagesordnung der Gemeinderats- Sitzungen vor, berät im Verein mit dem Finanzausschuß den Budgetvoranschlag und überprüft den Rechnungsabschluß (die Abstimmung darüber erfolgt jedoch getrennt voneinander). Der Stadtsenat geht zudem Beschwerden der Gemeindebürger gegen Verfügungen des Magistrats oder der magistratler [[Bezirksämter]] nach und ist somit Berufungsinstitutanz für alle Angelegenheiten des selbständigen Wirkungskreises. Zu den Sitzungen des Stadtsenats werden gegebenenfalls Gemeinderäte, Bezirksvorsteher oder Referenten der Magistratsateilungen mit beratender Stimme zugezogenannt Der [[Magistratsdirektor]] ist berechtigt, den Sitzungen mit beratender Stimme beizuwohnen und Anträge zu stellen. Der Verlauf der Sitzungen wird in Protokollen festgehalten (vertrauliche Sitzungen werden gesondert protokolliert, Einsicht wird nur Gemeinderäten unter besonderen Umständen gewährt). Mit der Aufhebung der demokratischen Stadtverfassung trat 1934 an dessen Stelle ein „Stadtrecht", das als „Gemeindevertretung" das Gremium der „[[Wiener Bürgerschaft]]" vorsah. 1938 wurde diese Institutitution aufgehoben und 1939 durch die [[Ratsherren]] ersetzt. Unmittelbar nach dem Ende der Kampfhandlungen wurde im April 1945 ein provisorischer Stadtsenat eingerichtet; am 25. November 1945 fanden die ersten demokratischen Wahlen zum Gemeinderat nach dem Zweiten Weltkrieg statt, am 13. Dezember konstituierte sich der neugewählte Gemeinderrat.  
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Stadtsenat. Im Zuge der Neugestaltung von Verfassung und Verwaltung der Stadt Wien (1920) wurde der [[Stadtrat]] durch den Stadtsenat ersetzt. Durch die Sonderstellung Wiens als eigenes Bundesland (ab 1. Jänner 1922) übernahm der Stadtsenat zugleich die Aufgaben der Landesregierung Dem Stadtsenat gehören der Bürgermeister und die (mindestens neun) Stadträte an, die vom Gemeinderat (nicht unbedingt aus seiner Mitte) gewählt werden; zwei dieser Stadträte werden jeweils gesondert zu Vizebürgermeistern gewählt. Neu war die Einrichtung der [[amtsführender Stadtrat|amtsführenden Stadträte]], die vom Gemeindetat als Leiter der einzelnen [[Geschäftsgruppen]] eingesetzt werden. Sie führen die Gemeinderats-Beschlüsse durch. Die vom Bürgermeister einberufenen Sitzungen des Stadtsenats, in denen neben den Verwaltungsangelegenheiten besondere Personalfragen erledigt werden, sind nicht öffentlich. Der Stadtsenat bereitet die Tagesordnung der Gemeinderats-Sitzungen vor, berät im Verein mit dem Finanzausschuß den Budgetvoranschlag und überprüft den Rechnungsabschluß (die Abstimmung darüber erfolgt jedoch getrennt voneinander). Der Stadtsenat geht zudem Beschwerden der Gemeindebürger gegen Verfügungen des Magistrats oder der magistratler [[Magistratische Bezirksämter|Bezirksämter]] nach und ist somit Berufungsinstanz für alle Angelegenheiten des selbständigen Wirkungskreises. Zu den Sitzungen des Stadtsenats werden egebenenfalls Gemeinderäte, Bezirksvorsteher oder Referenten der Magistratsateilungen mit beratender Stimme zugezogen. Der [[Magistratsdirektor]] ist berechtigt, den Sitzungen mit beratender Stimme beizuwohnen und Anträge zu stellen. Der Verlauf der Sitzungen wird in Protokollen festgehalten (vertrauliche Sitzungen werden gesondert protokolliert, Einsicht wird nur Gemeinderäten unter besonderen Umständen gewährt). Mit der Aufhebung der demokratischen Stadtverfassung trat 1934 an dessen Stelle ein „Stadtrecht", das als „Gemeindevertretung" das Gremium der „[[Wiener Bürgerschaft]]" vorsah. 1938 wurde diese Institution aufgehoben und 1939 durch die [[Ratsherren]] ersetzt. Unmittelbar nach dem Ende der Kampfhandlungen wurde im April 1945 ein provisorischer Stadtsenat eingerichtet; am 25. November 1945 fanden die ersten demokratischen Wahlen zum Gemeinderat nach dem Zweiten Weltkrieg statt, am 13. Dezember konstituierte sich der neugewählte Gemeinderrat.  
 
==Literatur==
 
==Literatur==
 
*Peter Csendes: Vertretungskörper. In: Veröffentlichungen des Winer Stadt-und Landesarchivs. Reihe A: Archivinventar. Serie 1 Heft 3, S. 27  
 
*Peter Csendes: Vertretungskörper. In: Veröffentlichungen des Winer Stadt-und Landesarchivs. Reihe A: Archivinventar. Serie 1 Heft 3, S. 27  
 
*Ferdinand Lettmayer [Hg.]: Wien um die Mitte des XX. Jahrhunderts - ein Querschnitt durch Landschaft, Geschichte, soziale und technische Einrichtungen, wirtschaftliche und politische Stellung und durch das kulturelle Leben. Wien: 1958, S. 440 f.
 
*Ferdinand Lettmayer [Hg.]: Wien um die Mitte des XX. Jahrhunderts - ein Querschnitt durch Landschaft, Geschichte, soziale und technische Einrichtungen, wirtschaftliche und politische Stellung und durch das kulturelle Leben. Wien: 1958, S. 440 f.
 
*Friedrich Brunner: Bezirksvertretungen in Wien. Historische Entwicklung, Rechtsgrundlagen, Aufgaben, Dezentralisierung, Wahlergebnisse, Personenindex, Rückblick und Zukunft. Hg. von Josef Rauchenberger. Wien: PR-Verlag 1990
 
*Friedrich Brunner: Bezirksvertretungen in Wien. Historische Entwicklung, Rechtsgrundlagen, Aufgaben, Dezentralisierung, Wahlergebnisse, Personenindex, Rückblick und Zukunft. Hg. von Josef Rauchenberger. Wien: PR-Verlag 1990

Version vom 29. September 2013, 21:11 Uhr

Daten zum Eintrag
Datum von 1920
Datum bis
Objektbezug
Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Letzte Änderung am 29.09.2013 durch WIEN1.lanm08w07

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Stadtsenat. Im Zuge der Neugestaltung von Verfassung und Verwaltung der Stadt Wien (1920) wurde der Stadtrat durch den Stadtsenat ersetzt. Durch die Sonderstellung Wiens als eigenes Bundesland (ab 1. Jänner 1922) übernahm der Stadtsenat zugleich die Aufgaben der Landesregierung Dem Stadtsenat gehören der Bürgermeister und die (mindestens neun) Stadträte an, die vom Gemeinderat (nicht unbedingt aus seiner Mitte) gewählt werden; zwei dieser Stadträte werden jeweils gesondert zu Vizebürgermeistern gewählt. Neu war die Einrichtung der amtsführenden Stadträte, die vom Gemeindetat als Leiter der einzelnen Geschäftsgruppen eingesetzt werden. Sie führen die Gemeinderats-Beschlüsse durch. Die vom Bürgermeister einberufenen Sitzungen des Stadtsenats, in denen neben den Verwaltungsangelegenheiten besondere Personalfragen erledigt werden, sind nicht öffentlich. Der Stadtsenat bereitet die Tagesordnung der Gemeinderats-Sitzungen vor, berät im Verein mit dem Finanzausschuß den Budgetvoranschlag und überprüft den Rechnungsabschluß (die Abstimmung darüber erfolgt jedoch getrennt voneinander). Der Stadtsenat geht zudem Beschwerden der Gemeindebürger gegen Verfügungen des Magistrats oder der magistratler Bezirksämter nach und ist somit Berufungsinstanz für alle Angelegenheiten des selbständigen Wirkungskreises. Zu den Sitzungen des Stadtsenats werden egebenenfalls Gemeinderäte, Bezirksvorsteher oder Referenten der Magistratsateilungen mit beratender Stimme zugezogen. Der Magistratsdirektor ist berechtigt, den Sitzungen mit beratender Stimme beizuwohnen und Anträge zu stellen. Der Verlauf der Sitzungen wird in Protokollen festgehalten (vertrauliche Sitzungen werden gesondert protokolliert, Einsicht wird nur Gemeinderäten unter besonderen Umständen gewährt). Mit der Aufhebung der demokratischen Stadtverfassung trat 1934 an dessen Stelle ein „Stadtrecht", das als „Gemeindevertretung" das Gremium der „Wiener Bürgerschaft" vorsah. 1938 wurde diese Institution aufgehoben und 1939 durch die Ratsherren ersetzt. Unmittelbar nach dem Ende der Kampfhandlungen wurde im April 1945 ein provisorischer Stadtsenat eingerichtet; am 25. November 1945 fanden die ersten demokratischen Wahlen zum Gemeinderat nach dem Zweiten Weltkrieg statt, am 13. Dezember konstituierte sich der neugewählte Gemeinderrat.

Literatur

  • Peter Csendes: Vertretungskörper. In: Veröffentlichungen des Winer Stadt-und Landesarchivs. Reihe A: Archivinventar. Serie 1 Heft 3, S. 27
  • Ferdinand Lettmayer [Hg.]: Wien um die Mitte des XX. Jahrhunderts - ein Querschnitt durch Landschaft, Geschichte, soziale und technische Einrichtungen, wirtschaftliche und politische Stellung und durch das kulturelle Leben. Wien: 1958, S. 440 f.
  • Friedrich Brunner: Bezirksvertretungen in Wien. Historische Entwicklung, Rechtsgrundlagen, Aufgaben, Dezentralisierung, Wahlergebnisse, Personenindex, Rückblick und Zukunft. Hg. von Josef Rauchenberger. Wien: PR-Verlag 1990