Stadtherr

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Daten zum Eintrag
Datum von 1221 JL
Datum bis 1792
Objektbezug Mittelalter
Quelle
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Letzte Änderung am 10.01.2020 durch WIEN1.lanm08son

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Wien war im Heiligen Römischen Reich, das bis 1806 bestand, keine reichsunmittelbare Stadt, sondern war Teil des Herzogtums, später Erzherzogtums Österreich. Die Vertretung des Landes wurde im Mittelalter durch die Landstände gebildet, in denen Wien einen Sitz in der Kurie der Städte und Märkte hatte. Der Landesfürst, also der (Erz-)Herzog von Österreich, war der Stadtherr. Von einem Stadtherrn kann man wohl erst ab dem Werden der Stadt sprechen, das mit dem ersten Stadtrechtsprivileg 1221 seinen Abschluss gefunden hat. Auch hat sich das ständische System erst im Lauf des 13. und 14. Jahrhunderts herausgebildet.

Der Stadtherr war oberster Gerichtsherr (siehe Stadtrichter) und garantierte für Sicherheit und Ordnung. In landesfürstlichen Privilegien wurde das Stadtrecht niedergelegt. Vertreter des Landesfürsten bei den Sitzungen des Stadtrates war der Stadtanwalt. Dieses Amt ist erstmals 1397 sicher nachweisbar. Darüber hinaus waren einige landesfürstlichen Ämter für die Stadt von Bedeutung.

Das ständische Ordnung und damit die Form der persönlichen Stadtherrschaft des Landesfürsten erodierte im 18. Jahrhundert. Stadtregierung und Stadtverwaltung wurden immer mehr in die bürokratischen Strukturen des Staates eingegliedert. Ein Meilenstein dabei war die Josephinische Magistratsreform, durch die die Stadt als bürgerliche Behörde eingerichtet wurde. Das Amt des Stadtanwaltes, der den Landesfürsten in den Ratssitzungen vertrat, wurde nach 1776 nicht mehr besetzt und im Zuge der Magistratsreform abgeschafft. Kaiser Franz wurden zwar zu seinem Regierungsantritt 1792 von der Stadt Wien ihre Freiheiten und Rechte zur Bestätigung vorgelegt, doch in der darauf vom Kaiser ausgestellten Urkunde wurde erklärt, dass viele der vorgelegten Rechte obsolet geworden seien beziehungsweise nicht mehr in die Gegenwart und das staatliche System passen würden.

Weitere Eckpunkte dieses Übergangs sind das Gemeindestatut und die Aufhebung der Grundherrschaften im Gefolge der Revolution 1848 und schließlich die Auflösung der Stände 1861 (siehe dazu Stadtverfassung und Niederösterreichische Landstände).


Liste der Stadtherren

Mittelalter

Unterbrochen von:


Frühe Neuzeit


Literatur

  • siehe Stadtverfassung
  • Felix Czeike: Wien und seine Bürgermeister. Sieben Jahrhunderte Wiener Stadtgeschichte. Wien [u.a.]: Jugend & Volk 1974
  • Klaus-Jürgen Matz: Wer regierte wann? Regententabellen zur Weltgeschichte. Von den Anfängen bis zur Gegenwart. München: dtv 62002
  • Richard Perger: Die Wiener Ratsbürger 1396 – 1526. Wien: Deuticke 1988 (Forschungen und Beiträge zur Wiener Stadtgeschichte, 18)
  • Herwig Wolfram [Hg.], Österreichische Geschichte. Wien: Ueberreuter 1995-2003
  • Erich Zöllner: Geschichte Österreichs. Von den Anfängen bis zur Gegenwart. Wien / München: Österreichischer Bundesverlag [u.a.] 81990