Senkgruben: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Wien Geschichte Wiki
Wechseln zu:Navigation, Suche
Zeile 1: Zeile 1:
 
{{Sonstiges}}
 
{{Sonstiges}}
Bevor Wien durchgehend kanalisiert wurde (siehe [[Kanalisation von 1683 bis 1830]]), stellte die Senkgrube die übliche Art der Abwasserentsorgung dar. Durch die oft direkt daneben liegenden Hausbrunnen, die über Jahrhunderte die einzige Wasserversorgung für die breite Masse darstellten, waren sie nicht nur ein olfaktorisches Ärgernis sondern vor allem eine ernstzunehmende Gefahr für die Gesundheit. Was die regelmäßige Entleerung betraf, so blieben die Hausbesitzer oft säumig, ein Umstand der sich vom Mittelalter bis ins 19. Jht. zieht. Für die Entleerung waren die [[Nachtführer]] zuständig. Ab 1879 wurde ihr Inhalt auf sogenannte [[Unratschiffe]] verbracht, um den Donaukanal nicht weiter zu belasten.  
+
Bevor Wien durchgehend kanalisiert wurde (siehe [[Kanalisation von 1683 bis 1830]]), stellte die Senkgrube die übliche Art der Fäkalienentsorgung dar. Durch die oft direkt daneben liegenden Hausbrunnen, die über Jahrhunderte die einzige Wasserversorgung für die breite Masse darstellten, waren sie nicht nur ein olfaktorisches Ärgernis sondern vor allem eine ernstzunehmende Gefahr für die Gesundheit. Was die regelmäßige Entleerung betraf, so blieben die Hausbesitzer oft säumig, ein Umstand der sich vom Mittelalter bis ins 19. Jht. zieht. Für die Entleerung waren die [[Nachtführer]] zuständig. Ab 1879 wurde ihr Inhalt auf sogenannte [[Unratschiffe]] verbracht, um den Donaukanal nicht weiter zu belasten.  
  
 
Seitens der Stadt war man sich der Ungünstigkeit dieser Zwischenlagerung von Fäkalien schon früh bewusst. Im [[Der Senkgrubenerlass 1706|Senkgrubenerlass von 1706]] wird daher die Leerung in den Sommermonaten untersagt, vorallem aber bestimmt, dass sich die Häuser alsbald an das kommunale Kanalnetz anzuschließen hätten. Im Laufe des 19. Jht. sind Senkgruben bei Neubauten nur noch in Ausnahmefällen erlaubt sofern kein Anschluss an das Kanalnetz bestand. Das galt allerdings nur für Neubauten. Dass sich die Senkgruben trotzdem bis ins 20. Jht hielten, lag wohl nur zum Teil an der nicht Anbindung an das Kanalnetz, zum anderen am Unwillen der Hausbesitzer Geld auszugeben.
 
Seitens der Stadt war man sich der Ungünstigkeit dieser Zwischenlagerung von Fäkalien schon früh bewusst. Im [[Der Senkgrubenerlass 1706|Senkgrubenerlass von 1706]] wird daher die Leerung in den Sommermonaten untersagt, vorallem aber bestimmt, dass sich die Häuser alsbald an das kommunale Kanalnetz anzuschließen hätten. Im Laufe des 19. Jht. sind Senkgruben bei Neubauten nur noch in Ausnahmefällen erlaubt sofern kein Anschluss an das Kanalnetz bestand. Das galt allerdings nur für Neubauten. Dass sich die Senkgruben trotzdem bis ins 20. Jht hielten, lag wohl nur zum Teil an der nicht Anbindung an das Kanalnetz, zum anderen am Unwillen der Hausbesitzer Geld auszugeben.

Version vom 2. Februar 2015, 13:11 Uhr

Daten zum Eintrag
Datum von
Datum bis
Objektbezug
Quelle
Export RDF-Export (Resource Description Framework) RDF
Recherche
Letzte Änderung am 2.02.2015 durch DYN.sygierli

Es wurden noch keine Bezeichnungen erfasst!


Bevor Wien durchgehend kanalisiert wurde (siehe Kanalisation von 1683 bis 1830), stellte die Senkgrube die übliche Art der Fäkalienentsorgung dar. Durch die oft direkt daneben liegenden Hausbrunnen, die über Jahrhunderte die einzige Wasserversorgung für die breite Masse darstellten, waren sie nicht nur ein olfaktorisches Ärgernis sondern vor allem eine ernstzunehmende Gefahr für die Gesundheit. Was die regelmäßige Entleerung betraf, so blieben die Hausbesitzer oft säumig, ein Umstand der sich vom Mittelalter bis ins 19. Jht. zieht. Für die Entleerung waren die Nachtführer zuständig. Ab 1879 wurde ihr Inhalt auf sogenannte Unratschiffe verbracht, um den Donaukanal nicht weiter zu belasten.

Seitens der Stadt war man sich der Ungünstigkeit dieser Zwischenlagerung von Fäkalien schon früh bewusst. Im Senkgrubenerlass von 1706 wird daher die Leerung in den Sommermonaten untersagt, vorallem aber bestimmt, dass sich die Häuser alsbald an das kommunale Kanalnetz anzuschließen hätten. Im Laufe des 19. Jht. sind Senkgruben bei Neubauten nur noch in Ausnahmefällen erlaubt sofern kein Anschluss an das Kanalnetz bestand. Das galt allerdings nur für Neubauten. Dass sich die Senkgruben trotzdem bis ins 20. Jht hielten, lag wohl nur zum Teil an der nicht Anbindung an das Kanalnetz, zum anderen am Unwillen der Hausbesitzer Geld auszugeben.

Literatur