Kataster
Ein Kataster ist im Allgemeinen ein Register, eine Liste oder Sammlung von Dingen oder Sachverhalten mit Raumbezug. Im engeren Sinn versteht man unter Kataster das amtliche, vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) geführte, Verzeichnis aller Liegenschaften und Grundstücke über das gesamte österreichische Staatsgebiet. Im Kataster sind alle Flurstücke (Parzellen, Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte) abgebildet und beschrieben. In einem beschreibenden Teil (Katasterbuch/Liegenschaftsbuch) und in Karten (Flurkarte/Liegenschaftskarte) werden die Flurstücke mit ihrer räumlichen Lage, Art der Nutzung und Geometrie sowie zusätzlich auch die auf den Flurstücken befindlichen Gebäude beschrieben. Der Kataster dient auch der Bewertungen von Grundstücken als Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer.
Aufbau des Katasters
Katasterwerke bestehen im Normalfall aus dem Katasterbuchwerk, den Katastralkarten und dem Katasterzahlenwerk
- Das Katasterbuchwerk enthält unter anderem die Bezeichnung des Flurstücks nach Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer, die Lage (Adresse), die tatsächliche Nutzungsart und die Größe des Flurstücks. Ferner werden nachrichtlich der im Grundbuch eingetragene Eigentümer, sowie die Grundbuchblattnummer nachgewiesen.
- Das Katasterkartenwerk besteht hauptsächlich aus der Flurkarte und bei Vorhandensein agrarisch nutzbarer Flächen der Schätzungskarte der amtlichen Bodenschätzung. Hier sind mindestens die räumliche Lage, Form und Abgrenzung der Flurstücke, die Flurstücksnummern, die Gebäude, die Nutzungsarten, die Flur- oder Gemarkungsgrenzen und Straßennamen dargestellt. Oft sind weitere Informationen, beispielsweise Topographie, Gewannennamen und Vermessungspunkte dargestellt.
- Das Katasterzahlenwerk umfasst die Vermessungsrisse, die Koordinaten und Koordinatenberechnungen aller im Kataster nachgewiesenen Vermessungs-, Grenz-, Gebäude- und topographischen Punkte sowie den Nachweis der Flächenermittlung. Aufgrund der chronologischen Fortschreibung des immerwährend aufzubewahrenden Katasters können bei Bedarf Grenz- und Vermessungspunkte örtlich aufgesucht und fehlende Vermarkungen oder Sicherungen wiederhergestellt werden. Die Verbindung zweier Grenzpunkte bildet eine Flurstücksgrenze.
Der Kataster des BEV besteht aus dem Technischen Operat, dem Grundstücksverzeichnis und dem Adressregister:
- Das Technische Operat beinhaltet technische Unterlagen zur Lagebestimmung der Festpunkte und der Grenzen der Grundstücke, technische Unterlagen für die Ersichtlichmachungen, die Katastralmappe und Geschäftsregister.
- Das Grundstücksverzeichnis beinhaltet Grundstücksnummer, Benützungsarten und Nutzungen, Gesamtflächenausmaß und Flächenausmaß der einzelnen Benützungsabschnitte und Nutzungen, sowie sonstige Angaben zur leichteren Kenntlichmachung.
- Das Adressregister enthält alle geocodierten (raumbezogenen) Adressen von Grundstücken und Gebäuden, die von der örtlich zuständigen Gemeinde vergeben wurden.
Katasterkarten
Historische Entwicklung
1. Theresianischer Kataster
Die 1748-1756 vollzogene "Rectification" (Verbesserung) des Grundsteuerwesens verpflichtete die Grundeigentümer, ihren Steuerbekenntnissen Vermessungsunterlagen beizulegen; nur wenn dies unterblieb, war eine Vermessung von Amts wegen vorgesehen. Demnach waren dem Theresianischen Kataster keine (amtlichen) Katastralmappen beigeschlossen.
2. Josephinischer Kataster
Erste militärkartographische planmäßige Aufnahme aller österreichischer Länder (1763-1787; ausgenommen Tirol und Vorarlberg) im Maßstab 1:28.800. Das Kriegsarchiv verwahrt 5.400 Blätter.
3. Franziszeischer Kataster
In der Reihe der Kataster in der Habsburgermonarchie folgte dem Mailänder Kataster (1723-1729, gültig nur für die Lombardei), dem Theresianischen Kataster und dem Josephinischen Kataster der Franziszeische Kataster, dessen Schaffung mit Patent Franz' I. vom 23. Dezember 1817 ("Grundsteuerpatent") angeordnet wurde.
Siehe auch:
Literatur
- Robert Messner: Der Franziszeische Grundsteuerkataster. In: Jahrbuch des Vereins für Geschichte der Stadt Wien. Wien: Jahrbuch des Vereins für Geschichte der Stadt Wien 1939-1989, 28, 1972, S. 62 ff.; 29, 1973, S. 88 ff.; 30/31, 1974/1975, S. 125 ff.; 32/33, 1976/1977, S. 133 ff.; 36, 1980, S. 30 ff.