Katastralplan von Hernals 1819
Daten zum Begriff
Art des Begriffs Quellenkunde
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Nachweisbar bis
Objektbezug Katastralmappenarchiv, Katastralgemeinde, Franziszeischer Kataster
Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Letzte Änderung am 9.04.2021 durch WIEN1.lanm08mic
Bildname WStLA KS Sammelbestand P1 114.jpg
Bildunterschrift Katastralplan von Hernals 1819


Kataster, amtliche Verzeichnisse, Beschreibungen und Bewertungen von Grundstücken als Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer.

1. Theresianischer Kataster

Die 1748-1756 vollzogene "Rectification" (Verbesserung) des Grundsteuerwesens verpflichtete die Grundeigentümer, ihren Steuerbekenntnissen Vermessungsunterlagen beizulegen; nur wenn dies unterblieb, war eine Vermessung von Amts wegen vorgesehen. Demnach waren dem Theresianischen Kataster keine (amtlichen) Katastralmappen beigeschlossen.

2. Josephinischer Kataster

Erste militärkartographische planmäßige Aufnahme aller österreichischer Länder (1763-1787; ausgenommen Tirol und Vorarlberg) im Maßstab 1:28.800. Das Kriegsarchiv verwahrt 5.400 Blätter.

3. Franziszeischer Kataster

In der Reihe der Kataster in der Habsburgermonarchie folgte dem Mailänder Kataster (1723-1729, gültig nur für die Lombardei), dem Theresianischen Kataster und dem Josephinischen Kataster) der Franziszeische Kataster, dessen Schaffung mit Patent Franz' I. vom 23. Dezember 1817 ("Grundsteuerpatent") angeordnet wurde. Er verband eine Modernisierung der Grundsteuerbemessung (amtliche Bewertung der Parzellen je nach Kulturgattung) mit der erstmals exakten Vermessung und kartographischen Darstellung der Grundstücke in der gesamten Monarchie. Diese Arbeiten (Voraussetzung für die neue Form der Grundsteuerbemessung) wurden in den einzelnen Kronländern zu verschiedenen Zeiten durchgeführt, in Österreich unter der Enns (Niederösterreich, einschließlich Wien) beispielsweise 1817-1828; insgesamt waren die Kataster 1861 vollendet. Die Karten des Franziszeischen Katasters bilden noch heute eine unschätzbare topographische, siedlungskundliche und naturwissenschaftliche Quelle. Trotz verschiedener späterer Abänderungen - so etwa durch das Gesetz vom 23. Juli 1871 über die Umstellung von Maßen und Gewichten auf das metrische System (in Kraft getreten am 1. Jänner 1876), das allgemeine Grundbuchsgesetz vom 25. Juli 1871 mit Durchführungsgesetzen in den einzelnen Kronländern (so in Niederösterreich mit Grundbuchsanlegungsgesetz vom 2. Juni 1874) - blieb die Grundsteuerbemessung auf der Grundlage des Franziszeischen Katasters im wesentlichen bis 31. Dezember 1968 in Kraft. Seither erfolgt sie in Verbindung mit einer neuen Vermessung und kartographischen Darstellung aufgrund eines Bundesgesetzes vom 3. Juli 1968 (Vermessungsgesetz) mit Gültigkeit ab 1. Jänner 1969. Siehe: Franziszeischer Kataster

Siehe auch:

Literatur

  • Robert Messner: Der Franziszeische Grundsteuerkataster. In: Jahrbuch des Vereins für Geschichte der Stadt Wien. Wien: Jahrbuch des Vereins für Geschichte der Stadt Wien 1939-1989, 28, 1972, S. 62 ff.; 29, 1973, S. 88 ff.; 30/31, 1974/1975, S. 125 ff.; 32/33, 1976/1977, S. 133 ff.; 36, 1980, S. 30 ff.

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