Kataster: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein Kataster ist im Allgemeinen ein Register, eine Liste oder Sammlung von Dingen oder Sachverhalten mit Raumbezug. Im engeren Sinn versteht man unter Kataster das amtliche, vom [[Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen]] geführte, Verzeichnis aller Liegenschaften und Grundstücke über das gesamte österreichische Staatsgebiet. Im Kataster sind alle Flurstücke (Parzellen, Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte) abgebildet und beschrieben. In einem beschreibenden Teil (Katasterbuch/Liegenschaftsbuch) und in Karten (Flurkarte/Liegenschaftskarte) werden die Flurstücke mit ihrer räumlichen Lage, Art der Nutzung und Geometrie sowie zusätzlich auch die auf den Flurstücken befindlichen Gebäude beschrieben. Der Kataster dient auch der Bewertungen von Grundstücken als Bemessungsgrundlage für die [[Grundsteuer]].  
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Ein Kataster ist im Allgemeinen ein Register, eine Liste oder Sammlung von Dingen oder Sachverhalten mit Raumbezug. Im engeren Sinn versteht man unter Kataster das amtliche, vom [[Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen]] (BEV) geführte, Verzeichnis aller Liegenschaften und Grundstücke über das gesamte österreichische Staatsgebiet. Im Kataster sind alle Flurstücke (Parzellen, Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte) abgebildet und beschrieben. In einem beschreibenden Teil (Katasterbuch/Liegenschaftsbuch) und in Karten (Flurkarte/Liegenschaftskarte) werden die Flurstücke mit ihrer räumlichen Lage, Art der Nutzung und Geometrie sowie zusätzlich auch die auf den Flurstücken befindlichen Gebäude beschrieben. Der Kataster dient auch der Bewertungen von Grundstücken als Bemessungsgrundlage für die [[Grundsteuer]].  
  
 
==Aufbau des Katasters==
 
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Der Kataster besteht aus dem Technischen Operat, dem Grundstücksverzeichnis und dem Adressregister:
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Katasterwerke bestehen im Normalfall aus dem Katasterbuchwerk, den Katastralkarten und dem Katasterzahlenwerk
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*Das Katasterbuchwerk enthält unter anderem die Bezeichnung des Flurstücks nach Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer, die Lage (Adresse), die tatsächliche Nutzungsart und die Größe des Flurstücks. Ferner werden nachrichtlich der im Grundbuch eingetragene Eigentümer, sowie die Grundbuch­blattnummer nachgewiesen.
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*Das Katasterkartenwerk besteht hauptsächlich aus der Flurkarte und bei Vorhandensein agrarisch nutzbarer Flächen der Schätzungskarte der amtlichen Bodenschätzung. Hier sind mindestens die räumliche Lage, Form und Abgrenzung der Flurstücke, die Flurstücksnummern, die Gebäude, die Nutzungsarten, die Flur- oder Gemarkungsgrenzen und Straßennamen dargestellt. Oft sind weitere Informationen, beispielsweise Topographie, Gewannen­namen und Vermessungspunkte dargestellt.
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*Das Katasterzahlenwerk umfasst die Vermessungsrisse, die Koordinaten und Koordinatenberechnungen aller im Kataster nachgewiesenen Vermessungs-, Grenz-, Gebäude- und topographischen Punkte sowie den Nachweis der Flächenermittlung. Aufgrund der chronologischen Fortschreibung des immerwährend aufzubewahrenden Katasters können bei Bedarf Grenz- und Vermessungspunkte örtlich aufgesucht und fehlende Vermarkungen oder Sicherungen wiederhergestellt werden. Die Verbindung zweier Grenzpunkte bildet eine Flurstücksgrenze.
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Der Kataster des BEV besteht aus dem Technischen Operat, dem Grundstücksverzeichnis und dem Adressregister:
  
 
*Das Technische Operat beinhaltet technische Unterlagen zur Lagebestimmung der Festpunkte und der Grenzen der Grundstücke, technische Unterlagen für die Ersichtlichmachungen, die Katastralmappe und Geschäftsregister.
 
*Das Technische Operat beinhaltet technische Unterlagen zur Lagebestimmung der Festpunkte und der Grenzen der Grundstücke, technische Unterlagen für die Ersichtlichmachungen, die Katastralmappe und Geschäftsregister.
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==Katasterkarten==
 
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Das Katasterkartenwerk besteht hauptsächlich aus der Flurkarte und bei Vorhandensein agrarisch nutzbarer Flächen der Schätzungskarte der amtlichen Bodenschätzung. Hier sind mindestens die räumliche Lage, Form und Abgrenzung der Flurstücke, die Flurstücksnummern, die Gebäude, die Nutzungsarten, die Flur- oder Gemarkungsgrenzen und Straßennamen dargestellt. Oft sind weitere Informationen, beispielsweise Topographie, Gewannen­namen und Vermessungspunkte dargestellt.
 
 
Das Katasterzahlenwerk umfasst die Vermessungsrisse, die Koordinaten und Koordinatenberechnungen aller im Kataster nachgewiesenen Vermessungs-, Grenz-, Gebäude- und topographischen Punkte sowie den Nachweis der Flächenermittlung. Aufgrund der chronologischen Fortschreibung des immerwährend aufzubewahrenden Katasters können bei Bedarf Grenz- und Vermessungspunkte örtlich aufgesucht und fehlende Vermarkungen oder Sicherungen wiederhergestellt werden. Die Verbindung zweier Grenzpunkte bildet eine Flurstücksgrenze.
 
  
  

Version vom 23. Juni 2021, 10:38 Uhr

Katastralplan von Hernals 1819
Daten zum Begriff
Art des Begriffs Quellenkunde
Andere Bezeichnung
Frühere Bezeichnung
Nachweisbar von
Nachweisbar bis
Objektbezug Katastralmappenarchiv, Katastralgemeinde, Franziszeischer Kataster
Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
Export RDF-Export (Resource Description Framework) RDF
Recherche
Letzte Änderung am 23.06.2021 durch WIEN1.lanm08sch
Bildname WStLA KS Sammelbestand P1 114.jpg
Bildunterschrift Katastralplan von Hernals 1819


Ein Kataster ist im Allgemeinen ein Register, eine Liste oder Sammlung von Dingen oder Sachverhalten mit Raumbezug. Im engeren Sinn versteht man unter Kataster das amtliche, vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) geführte, Verzeichnis aller Liegenschaften und Grundstücke über das gesamte österreichische Staatsgebiet. Im Kataster sind alle Flurstücke (Parzellen, Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte) abgebildet und beschrieben. In einem beschreibenden Teil (Katasterbuch/Liegenschaftsbuch) und in Karten (Flurkarte/Liegenschaftskarte) werden die Flurstücke mit ihrer räumlichen Lage, Art der Nutzung und Geometrie sowie zusätzlich auch die auf den Flurstücken befindlichen Gebäude beschrieben. Der Kataster dient auch der Bewertungen von Grundstücken als Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer.

Aufbau des Katasters

Katasterwerke bestehen im Normalfall aus dem Katasterbuchwerk, den Katastralkarten und dem Katasterzahlenwerk

  • Das Katasterbuchwerk enthält unter anderem die Bezeichnung des Flurstücks nach Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer, die Lage (Adresse), die tatsächliche Nutzungsart und die Größe des Flurstücks. Ferner werden nachrichtlich der im Grundbuch eingetragene Eigentümer, sowie die Grundbuch­blattnummer nachgewiesen.
  • Das Katasterkartenwerk besteht hauptsächlich aus der Flurkarte und bei Vorhandensein agrarisch nutzbarer Flächen der Schätzungskarte der amtlichen Bodenschätzung. Hier sind mindestens die räumliche Lage, Form und Abgrenzung der Flurstücke, die Flurstücksnummern, die Gebäude, die Nutzungsarten, die Flur- oder Gemarkungsgrenzen und Straßennamen dargestellt. Oft sind weitere Informationen, beispielsweise Topographie, Gewannen­namen und Vermessungspunkte dargestellt.
  • Das Katasterzahlenwerk umfasst die Vermessungsrisse, die Koordinaten und Koordinatenberechnungen aller im Kataster nachgewiesenen Vermessungs-, Grenz-, Gebäude- und topographischen Punkte sowie den Nachweis der Flächenermittlung. Aufgrund der chronologischen Fortschreibung des immerwährend aufzubewahrenden Katasters können bei Bedarf Grenz- und Vermessungspunkte örtlich aufgesucht und fehlende Vermarkungen oder Sicherungen wiederhergestellt werden. Die Verbindung zweier Grenzpunkte bildet eine Flurstücksgrenze.

Der Kataster des BEV besteht aus dem Technischen Operat, dem Grundstücksverzeichnis und dem Adressregister:

  • Das Technische Operat beinhaltet technische Unterlagen zur Lagebestimmung der Festpunkte und der Grenzen der Grundstücke, technische Unterlagen für die Ersichtlichmachungen, die Katastralmappe und Geschäftsregister.
  • Das Grundstücksverzeichnis beinhaltet Grundstücksnummer, Benützungsarten und Nutzungen, Gesamtflächenausmaß und Flächenausmaß der einzelnen Benützungsabschnitte und Nutzungen, sowie sonstige Angaben zur leichteren Kenntlichmachung.
  • Das Adressregister enthält alle geocodierten (raumbezogenen) Adressen von Grundstücken und Gebäuden, die von der örtlich zuständigen Gemeinde vergeben wurden.

Katasterkarten

Historische Entwicklung

1. Theresianischer Kataster

Die 1748-1756 vollzogene "Rectification" (Verbesserung) des Grundsteuerwesens verpflichtete die Grundeigentümer, ihren Steuerbekenntnissen Vermessungsunterlagen beizulegen; nur wenn dies unterblieb, war eine Vermessung von Amts wegen vorgesehen. Demnach waren dem Theresianischen Kataster keine (amtlichen) Katastralmappen beigeschlossen.

2. Josephinischer Kataster

Erste militärkartographische planmäßige Aufnahme aller österreichischer Länder (1763-1787; ausgenommen Tirol und Vorarlberg) im Maßstab 1:28.800. Das Kriegsarchiv verwahrt 5.400 Blätter.

3. Franziszeischer Kataster

In der Reihe der Kataster in der Habsburgermonarchie folgte dem Mailänder Kataster (1723-1729, gültig nur für die Lombardei), dem Theresianischen Kataster und dem Josephinischen Kataster der Franziszeische Kataster, dessen Schaffung mit Patent Franz' I. vom 23. Dezember 1817 ("Grundsteuerpatent") angeordnet wurde.


Siehe auch:


Literatur

  • Robert Messner: Der Franziszeische Grundsteuerkataster. In: Jahrbuch des Vereins für Geschichte der Stadt Wien. Wien: Jahrbuch des Vereins für Geschichte der Stadt Wien 1939-1989, 28, 1972, S. 62 ff.; 29, 1973, S. 88 ff.; 30/31, 1974/1975, S. 125 ff.; 32/33, 1976/1977, S. 133 ff.; 36, 1980, S. 30 ff.

Links