Kataster: Unterschied zwischen den Versionen
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Die 1748-1756 vollzogene "Rectification" (Verbesserung) des Grundsteuerwesens verpflichtete die Grundeigentümer, ihren Steuerbekenntnissen Vermessungsunterlagen beizulegen; nur wenn dies unterblieb, war eine Vermessung von Amts wegen vorgesehen. Demnach waren dem Theresianischen Kataster keine (amtlichen) Katastralmappen beigeschlossen. | Die 1748-1756 vollzogene "Rectification" (Verbesserung) des Grundsteuerwesens verpflichtete die Grundeigentümer, ihren Steuerbekenntnissen Vermessungsunterlagen beizulegen; nur wenn dies unterblieb, war eine Vermessung von Amts wegen vorgesehen. Demnach waren dem Theresianischen Kataster keine (amtlichen) Katastralmappen beigeschlossen. | ||
− | ==2. Josephinischer Kataster== | + | ===2. Josephinischer Kataster=== |
Erste militärkartographische planmäßige Aufnahme aller österreichischer Länder (1763-1787; ausgenommen Tirol und Vorarlberg) im Maßstab 1:28.800. Das Kriegsarchiv verwahrt 5.400 Blätter. | Erste militärkartographische planmäßige Aufnahme aller österreichischer Länder (1763-1787; ausgenommen Tirol und Vorarlberg) im Maßstab 1:28.800. Das Kriegsarchiv verwahrt 5.400 Blätter. | ||
− | ==3. Franziszeischer Kataster== | + | ===3. Franziszeischer Kataster=== |
In der Reihe der Kataster in der Habsburgermonarchie folgte dem Mailänder Kataster (1723-1729, gültig nur für die Lombardei), dem Theresianischen Kataster und dem Josephinischen Kataster der [[Franziszeischer Kataster|Franziszeische Kataster]], dessen Schaffung mit Patent [[Franz II. (I.)|Franz' I.]] vom 23. Dezember 1817 ("Grundsteuerpatent") angeordnet wurde. | In der Reihe der Kataster in der Habsburgermonarchie folgte dem Mailänder Kataster (1723-1729, gültig nur für die Lombardei), dem Theresianischen Kataster und dem Josephinischen Kataster der [[Franziszeischer Kataster|Franziszeische Kataster]], dessen Schaffung mit Patent [[Franz II. (I.)|Franz' I.]] vom 23. Dezember 1817 ("Grundsteuerpatent") angeordnet wurde. | ||
Version vom 23. Juni 2021, 10:15 Uhr
Ein Kataster ist im Allgemeinen ein Register, eine Liste oder Sammlung von Dingen oder Sachverhalten mit Raumbezug. Im engeren Sinn versteht man unter Kataster das amtliche, vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen geführte, Verzeichnis aller Liegenschaften und Grundstücke über das gesamte österreichische Staatsgebiet. Im Kataster sind alle Flurstücke (Parzellen, Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte) abgebildet und beschrieben. In einem beschreibenden Teil (Katasterbuch/Liegenschaftsbuch) und in Karten (Flurkarte/Liegenschaftskarte) werden die Flurstücke mit ihrer räumlichen Lage, Art der Nutzung und Geometrie sowie zusätzlich auch die auf den Flurstücken befindlichen Gebäude beschrieben. Der Kataster dient auch der Bewertungen von Grundstücken als Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer.
Historische Entwicklung
1. Theresianischer Kataster
Die 1748-1756 vollzogene "Rectification" (Verbesserung) des Grundsteuerwesens verpflichtete die Grundeigentümer, ihren Steuerbekenntnissen Vermessungsunterlagen beizulegen; nur wenn dies unterblieb, war eine Vermessung von Amts wegen vorgesehen. Demnach waren dem Theresianischen Kataster keine (amtlichen) Katastralmappen beigeschlossen.
2. Josephinischer Kataster
Erste militärkartographische planmäßige Aufnahme aller österreichischer Länder (1763-1787; ausgenommen Tirol und Vorarlberg) im Maßstab 1:28.800. Das Kriegsarchiv verwahrt 5.400 Blätter.
3. Franziszeischer Kataster
In der Reihe der Kataster in der Habsburgermonarchie folgte dem Mailänder Kataster (1723-1729, gültig nur für die Lombardei), dem Theresianischen Kataster und dem Josephinischen Kataster der Franziszeische Kataster, dessen Schaffung mit Patent Franz' I. vom 23. Dezember 1817 ("Grundsteuerpatent") angeordnet wurde.
Siehe auch:
Literatur
- Robert Messner: Der Franziszeische Grundsteuerkataster. In: Jahrbuch des Vereins für Geschichte der Stadt Wien. Wien: Jahrbuch des Vereins für Geschichte der Stadt Wien 1939-1989, 28, 1972, S. 62 ff.; 29, 1973, S. 88 ff.; 30/31, 1974/1975, S. 125 ff.; 32/33, 1976/1977, S. 133 ff.; 36, 1980, S. 30 ff.