Kataster: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 12. April 2021, 10:51 Uhr
Kataster, amtliche Verzeichnisse, Beschreibungen und Bewertungen von Grundstücken als Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer.
1. Theresianischer Kataster
Die 1748-1756 vollzogene "Rectification" (Verbesserung) des Grundsteuerwesens verpflichtete die Grundeigentümer, ihren Steuerbekenntnissen Vermessungsunterlagen beizulegen; nur wenn dies unterblieb, war eine Vermessung von Amts wegen vorgesehen. Demnach waren dem Theresianischen Kataster keine (amtlichen) Katastralmappen beigeschlossen.
2. Josephinischer Kataster
Erste militärkartographische planmäßige Aufnahme aller österreichischer Länder (1763-1787; ausgenommen Tirol und Vorarlberg) im Maßstab 1:28.800. Das Kriegsarchiv verwahrt 5.400 Blätter.
3. Franziszeischer Kataster
In der Reihe der Kataster in der Habsburgermonarchie folgte dem Mailänder Kataster (1723-1729, gültig nur für die Lombardei), dem Theresianischen Kataster und dem Josephinischen Kataster der Franziszeische Kataster, dessen Schaffung mit Patent Franz' I. vom 23. Dezember 1817 ("Grundsteuerpatent") angeordnet wurde.
Siehe auch:
Literatur
- Robert Messner: Der Franziszeische Grundsteuerkataster. In: Jahrbuch des Vereins für Geschichte der Stadt Wien. Wien: Jahrbuch des Vereins für Geschichte der Stadt Wien 1939-1989, 28, 1972, S. 62 ff.; 29, 1973, S. 88 ff.; 30/31, 1974/1975, S. 125 ff.; 32/33, 1976/1977, S. 133 ff.; 36, 1980, S. 30 ff.