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Bericht, ab dem 18. Jahrhundert als Schriftstück definiert, das eine „untere" Stelle an die ihr unmittelbar vorgesetzte mit genauer Darlegung der Umstände, die zur Ausfertigung dieses Schriftstücks führten (gegebenenfalls unter Beilage von Gutachten), richtet. | Bericht, ab dem 18. Jahrhundert als Schriftstück definiert, das eine „untere" Stelle an die ihr unmittelbar vorgesetzte mit genauer Darlegung der Umstände, die zur Ausfertigung dieses Schriftstücks führten (gegebenenfalls unter Beilage von Gutachten), richtet. |
Aktuelle Version vom 5. Mai 2021, 13:29 Uhr
Daten zum Begriff
Bericht, ab dem 18. Jahrhundert als Schriftstück definiert, das eine „untere" Stelle an die ihr unmittelbar vorgesetzte mit genauer Darlegung der Umstände, die zur Ausfertigung dieses Schriftstücks führten (gegebenenfalls unter Beilage von Gutachten), richtet.