Wassermaut

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Letzte Änderung am 10.12.2017 durch DYN.michael hoefel

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Die Wassermaut bezahlten jegliche Besucher, die Wien zu Wasser passierten. Der kaiserliche Hof und die dortigen Gesandten, wie auch Wiener Bürger beim Rücktransport der unverkauften Waren, blieben von der Maut befreit. Deren Tarife wurden im Laufe der Jahre ständig erhöht. Hinsichtlich der in Wien auf dem Wasser verladene Objekte musste man beim k.k. Zollamt die bezahlten Stadtmautgebühren mittels Bolleten nachweisen. Ab 1821 wurden die Weg-, Brücken- und Wasserüberfahrtmautgebühren mit "Conventionsmünzen" bezahlt.

Siehe auch

Hauptmautgebäude, Mautwesen, Wagenmaut.


Literatur

  • Gerlinde Sanford: Wörterbuch von Berufsbezeichnungen aus dem siebzehnten Jahrhundert. Gesammelt aus den Wiener Totenprotokollen der Jahre 1648-1668 und einigen weiteren Quellen. Bern / Frankfurt am Main: Lang 1975 (Europäische Hochschulschriften. Reihe 1: Deutsche Sprache und Literatur, 136), S. 152 (Wassermautner)