Schulkataloge

Aus Wien Geschichte Wiki
Wechseln zu:Navigation, Suche
"Katalog über den Schulbesuch und Fortgang der Schüler" 1886/1887 der Volksschule Freyung 6
Daten zum Eintrag
Datum von 1774
Datum bis 1922
Objektbezug Wiener Schulen, Quelle
Quelle
Export RDF-Export (Resource Description Framework) RDF
Recherche
Letzte Änderung am 30.11.2021 durch WIEN1.lanm08trj
Bildname Freyung 6 Schulkatalog 1886-87.jpg
Bildunterschrift "Katalog über den Schulbesuch und Fortgang der Schüler" 1886/1887 der Volksschule Freyung 6

Es wurden noch keine Bezeichnungen erfasst!


Bei Schulkatalogen handelt es sich um schulisches Amtsschriftgut, in dem klassenweise zu jeder Schülerin bzw. jedem Schüler sowohl die Noten als auch die Fehlstunden sowie Vermerke hinsichtlich des sittlichen Betragens festgehalten wurden. Ursprünglich wurde diese Kategorie von schulischem Schriftgut „Prüfungskatalog“ genannt. Ab 1870 lautet die Bezeichnung „Kataloge über den Schulbesuch und Fortgang der Schüler“. Ab dem Schuljahr 1922/23 verlieren diese Unterlagen die Form von Büchern und werden von für jede Schülerin und jeden Schüler separat angelegten „Schülerbeschreibungen“ abgelöst.

Die Prototypen dieser Unterlagengattung sind bereits seit der Maria-Theresianischen Schulordnung von 1774 bezeugt. Hier wird beschrieben, dass ein „Verzeichnis der zur Schule gehörigen Kinder“ an den Normal-, Haupt- und Trivialschulen zu führen sei. [1]

In den Städten wurden diese Verzeichnisse vom Magistrat geführt und zweimal jährlich dem Schullehrer vorgelegt. Am Land hingegen konnten die Verzeichnisse vom Schullehrer selbst, wenn er nebenbei auch Kirchendienst leistete, geführt werden. Die Lehrer waren dazu angehalten, die Namen der Kinder mit ihrem Geburtsdatum in den Taufmatriken zu suchen und diese Daten zu übertragen. Der primäre Zweck der Verzeichnisse war, die Kinder für die vorgeschriebene Zeit in der Schule zu halten, indem der Schuleintritt genau festgehalten wurde. Sie waren alphabetisch absteigend nach den Nachnamen der Schülerinnen und Schüler geordnet. Zu notieren waren das Alter, das Datum des ersten Schulbesuchs, ein Vermerk zum Aufstieg in die nächsthöhere Klasse oder wann ein Kind damit begonnen hat, etwas Neues zu lernen. Außerdem ist monatsweise zu notieren, wie oft ein Schüler oder eine Schülerin der Schule ferngeblieben war.

Ein separates Verzeichnis war über „den Fleiß der Schüler im Monat und Jahr“ zu führen. Dieses beinhaltete wiederum die alphabetisch absteigenden Namen der Schüler. Außerdem gab es Vermerke über das rechtzeitige beziehungsweise verspätete Erscheinen oder das gänzliche Fernbleiben der Kinder in der Schule oder über den Austritt aus einer Klasse. Beurteilt wurden die Sitten eines Kindes (in Parametern wie „sehr unruhig“, „nachlässig“, „gut“ oder „ungehorsam“) sowie die Fähigkeiten (in Parametern wie „mittelmäßig“, „gut“ oder „schlecht“).

In den vorgedruckten Prüfungskatalogen aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurden als persönliche Daten des Schulkindes sein Name, sein Alter, der Stand bzw. Beruf der Eltern sowie das Aufnahmedatum in die aktuelle Schulklasse eingetragen. Die Unterrichtsfächer sind je nach Schulstufe verschieden ausdifferenziert. Wobei es im Grunde um die drei Kulturtechniken „Lesen, Schreiben und Rechnen“ ging. In der ersten Klasse wurde mit dem Lesen der deutschen Druckschrift (Fraktur) und Schreibschrift (Kurrent) begonnen, in den Folgejahren kam auch die lateinische Schrift hinzu. „Rechnen aus dem Kopfe“ und „Anfangsgründe der Religion“ sind auch eigens beurteilte Unterrichtsfächer, ebenso die „Sitten“. In den höheren Klassen kam auch Rechtschreibung und Schönschreiben dazu. Eingetragen in diese Gesamtbeurteilung wurden auch die Anzahl der Fehlstunden sowie deren Begründung. Den ganzen Schuljahrgang insgesamt betreffend findet sich auf der allerersten Seite eines solchen Prüfungskataloges der Name der Schule, die Auflistung des Schulpersonals sowie die Auflistung der Klassen samt Schülerzahlen. Geschieden werden letztere dabei nach dem Geschlecht, nach der Konfession und danach, ob es sich um schulgeldzahlende Kinder handelt oder um solche die davon befreit sind.

Einhergehend mit den Schulreformen zu Beginn der Liberalen Ära und der Einführung des Schultyps Volksschule (Reichsvolksschulgesetz von 1869) kam es auch zu neuen Formen von Unterlagen in der Schulverwaltung. Die Prüfungskataloge wurden von den „Katalogen über den Schulbesuch und Fortgang der Schüler“ abgelöst. Während die Grunddaten die einzelnen Schüler bzw. die Schülerinnen betreffend relativ unverändert blieben, gab es bei den Unterrichtsgegenständen doch Neuerungen. Mit Erdkunde, Geschichte, Naturgeschichte, Naturlehre, Gesang, Turnen und Handarbeiten bildet sich doch ein erheblich veränderter bzw. erweiterter Kanon von Unterrichtsfächern ab. Weiters kam zu der schon bisher vergebenen Betragensnote („Sitten“) nun auch eine Note für „Fleiß“ hinzu. In einem größeren Freiraum für Anmerkungen wurden in Bezug auf Schülerinnen und Schüler insbesondere negative Beobachtungen wie „kommt öfters zu spät“ oder Beobachtungen physiologischer Natur wie „Schwächling, blutleer“ oder auch „Eltern kümmern sich nicht“ festgehalten. Gerade diese Bemerkungen sind es, die dann ab 1923/24 in den „Schülerbeschreibungen“, welche die Schulkataloge ablösen, breiten Raum einnehmen werden.

Quellen

Einzelnachweise