Patronatskirche

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Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Letzte Änderung am 9.08.2013 durch WIEN1.lanm08w13

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Patronatskirche. Das Patronat beruht auf dem mittelalterlichen Eigenkirchenrecht; der Gründer und Rechtsnachfolger einer geistlichen Stiftung (Pfarre) hat für diese materiell zu sorgen und besitzt dafür gewisse Rechte bei der Besetzung der Pfründe. Die Stadt Wien sorgt für eine Reihe von Patronatskirchen.