Offizialat

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Daten zum Begriff
Art des Begriffs Berufsbezeichnung
Andere Bezeichnung
Frühere Bezeichnung
Nachweisbar von
Nachweisbar bis
Objektbezug Latein, Erzdiözese Wien, Erzdiözese, Diözese, Bistum, Erzbistum, katholische Kirche
Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Letzte Änderung am 30.08.2022 durch WIEN1.lanm08jan


Offizialat (lateinisch officium = Amt, officialis = Amtsträger). Wegen der Ausdehnung der Diözese Passau (zu der bis 1480 auch Wien gehörte) ließ sich der Passauer Bischof ab etwa 1300 im Ostteil seines Seelsorgesprengels (Niederösterreich bis zur Ybbs im Westen und bis zur Piesting im Süden) ständig durch einen Offizial vertreten, der seinen Sitz im Passauer Hof hatte und alle bischöflichen Funktionen einschließlich der geistlichen Gerichtsbarkeit ausübte (die Verwaltung der weltlichen Besitzungen wurde von Passau aus geleitet). Der Offizial behielt seinen Amtssitz in Wien auch nach Errichtung eines von Passau unabhängigen Bistums Wien (1480; Erzbistum 1723); sein Amt erlosch erst anlässlich der Kirchenreformen Josephs II. (1783-1785; Errichtung der Bistümer Linz und St. Pölten, Ausklammerung ganz Niederösterreichs und Oberösterreichs aus der geistlichen Zuständigkeit des Passauer Bischofs.

Literatur

  • Rudolf Zinnhobler [Hg.]: Die Passauer Bistumsmatrikeln. 6 Bände. Passau: Verlag des Vereins für Ostbairische Heimatforschung 1972-1996
  • Johann Weißensteiner: Die Diözesanregulierung Josephs II. und das Erzbistum Wien. In: Jahrbuch für Landeskunde von Niederösterreich, Neue Folge 52 (1986), S. 270 ff.
  • Othmar Hageneder: Die geistliche Gerichtsbarkeit in Ober- und Niederösterreich. Von den Anfängen bis zum Beginn des 15. Jahrhunderts. Graz / Wien [u.a.]: Böhlau 1967 (Forschungen zur Geschichte Oberösterreichs, 10)