Oberlichte

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Daten zum Begriff
Art des Begriffs
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Objektbezug
Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Letzte Änderung am 14.12.2018 durch WIEN1.lanm08mic


Oberlichte, Bezeichnung für den obersten Querflügel zumeist eines Fensters in Kastenbauweise (Kastenfenster) beziehungsweise für das Fenster über einer Tür. Die Oberlichte kann dreh- oder kippbar angebracht sein. Oberlichten wurden früher auch gerne bei Wohnungseingangstüren angebracht und dienten der Belichtung des Vorzimmers.