Gewährstaxen

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Letzte Änderung am 22.12.2014 durch DYN.elwu

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Das Grundbuchsamt erhielt Einnahmen aus unterschiedlichen Taxen und Zinsen; Gewährstaxen waren eine der neun verschiedenen Taxen- beziehungsweise Zinsarten. Gewähr ist in diesem Zusammenhang in der Bedeutung von Genehmigung zu verstehen; immer, wenn die Besitzerin oder der Besitzer einer Realität wechselte, musste dafür um eine Genehmigung (also Gewähr) angesucht und eine adäquate Gebühr bezahlt werden. Differenziert wurden bestimmte, unveränderliche, und veränderliche Gewährstaxen. Zweitere waren vom Wert der Realität abhängig und wurden wiederum zwischen Pfundgeld (ein angemessener Betrag zur Verpfundung des Realitätenwertes) und Abfahrtsgeld (Emigrationsgebühr; gänzliche Aufhebung zu Beginn des 19. Jahrhunderts) unterschieden.

Literatur

  • Elfriede Sheriff: Die Ämter der Stadt Wien von 1783-1848 in verwaltungsgeschichtlicher und personeller Hinsicht. Diss. Univ. Wien. Wien 1977, S. 53