Geschirrmeister

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Daten zum Begriff
Art des Begriffs Berufsbezeichnung
Andere Bezeichnung
Frühere Bezeichnung
Nachweisbar von
Nachweisbar bis
Objektbezug
Quelle
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Letzte Änderung am 15.11.2018 durch WIEN1.lanm08su4

1) Person, der die Aufsicht über den Wagenpark und das Geschirr auf Gütern, bei der Post oder beim Militär oblag.

2) Jäger, der die Aufsicht über Jagdgerät, Fuhrpark oder die Plachen (grobe Planen) führte.

3) Aufseher über das Küchen- und Tafelgeschirr in herrschaftlichen Küchen.


Literatur

  • Jakob Ebner: Wörterbuch historischer Berufsbezeichnungen. Berlin / Boston: de Gruyter 2015, S. 243
  • Gerlinde Sanford: Wörterbuch von Berufsbezeichnungen aus dem siebzehnten Jahrhundert. Gesammelt aus den Wiener Totenprotokollen der Jahre 1648-1668 und einigen weiteren Quellen. Bern / Frankfurt am Main: Lang 1975 (Europäische Hochschulschriften. Reihe 1: Deutsche Sprache und Literatur, 136), S. 36