Galerist

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Daten zum Begriff
Art des Begriffs Berufsbezeichnung
Andere Bezeichnung
Frühere Bezeichnung
Nachweisbar von
Nachweisbar bis
Objektbezug
Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Letzte Änderung am 3.11.2023 durch WIEN1.lanm09fri


Galerist:

  • Inhaber einer privaten Kunstgalerie (Galerie).
  • Begriff aus der Gaunersprache (abgeleitet von der Aufnahme des Verbrecherfotos in das Verbrecheralbum, die „Galerie" der Verbrecher).

Weblinks